Höherer Beitrag für den Klimaschutz

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EU-Umweltrat Höherer Beitrag für den Klimaschutz

Der EU-Umweltministerrat hat sich auf eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten zum europäischen Klimaschutzgesetz geeinigt. Erstmals will sich die EU gesetzlich verpflichten, das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Das EU-Klimaschutzziel für 2030 soll auf mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung im Vergleich zu 1990 steigen.

2 Min. Lesedauer

Aus einem Stahl-Schornstein tritt heller Wasserdampf aus

Die EU-Staaten wollen bis zum Jahr 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken.

Foto: BilderBox

Nach der Einigung der Staats- und Regierungschefs der EU haben nun die Umweltministerinnen und -minister die Position der Mitgliedstaaten zum europäischen Klimagesetz festgelegt: Die EU wird zum ersten Mal das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 gesetzlich festschreiben. Außerdem wollen die Mitgliedstaaten den Ausstoß von Treibhausgasen in der EU bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken. Bislang wurden mindestens 40 Prozent Minderung bis 2030 angestrebt. Erreicht sind bisher 25 Prozent.

Ambitioniertes Klimaziel der EU

Entsprechend dem Pariser Klimaschutzabkommen haben die deutsche Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission das neue Klimaziel für 2030 als Klimaschutzbeitrag der EU  bei den Vereinten Nationen eingereicht. Die Ziele des Klimaschutzübereinkommens von Paris – die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst aber auf 1,5 Grad Celsius, zu begrenzen – kann die internationale Staatengemeinschaft nur durch gemeinsame Anstrengungen erreichen. Jedes Mitglied der Weltgemeinschaft muss seinen Beitrag leisten, um dem Pariser Klimaabkommen gerecht zu werden. Dieser Aufforderung wollen die EU-Staaten mit einem ambitionierteren Klimaziel nachkommen.

Diese Einigung ist ein wichtiges internationales Signal: Die Europäische Union verpflichtet sich unumkehrbar und verbindlich zum Klimaschutz. Wir Europäer beweisen damit, dass wir das Pariser Klimaschutzabkommen ernst nehmen. Unser neues EU-Ziel von mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 ist international vorbildlich. Das ist ein glaubwürdiger und vernünftiger Pfad hin zur Treibhausgasneutralität 2050. - Bundesumweltministerin Svenja Schulze

Die EU-Kommission soll alle fünf Jahre prüfen, ob die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Klimaneutralität und dem Zielpfad dorthin im Einklang stehen. Analog zum Pariser Abkommen findet die erste Überprüfung im Jahr 2023 statt.

Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten wird das europäische Klimagesetz nun mit dem Europaparlament und der EU-Kommission zügig weiterverhandeln. Das EU-Klimagesetz legt noch nicht fest, mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen. Fest steht ebenfalls noch nicht, welcher Mitgliedstaat welchen Beitrag leistet. Das wird erst absehbar, wenn die EU-Kommission im Sommer 2021 ihre Vorschläge für die Umsetzungsinstrumente vorlegen wird.