Freiwillige Gutscheinlösung beschlossen

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Unterstützung für Reisebranche Freiwillige Gutscheinlösung beschlossen

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Gutscheinlösung für Pauschalreisen hat den Bundesrat passiert: Um Reiseveranstalter vor dem Existenzverlust zu bewahren, sollen sie die Möglichkeit bekommen, ihren Kunden für abgesagte Pauschalreisen einen Gutschein anstelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises anzubieten. Eine Annahmepflicht besteht nicht.

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Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Reisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, kann der Reiseveranstalter den Reisenden einen Gutschein anbieten. Auf diese Weise sollen Reiseunternehmen vor Insolvenzen geschützt werden. Neben der Unterstützung des Veranstalters bringt der Gutschein einen weiteren Vorteil für den Kunden: Für den Fall, dass die Insolvenzversicherung des Anbieters nicht ausreicht, erhält er darüber hinaus eine staatliche Garantie bis zum vollen Reisewert.

Wird der Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises an den Kunden zurückzuzahlen. Reisende können den Gutschein auch ablehnen und damit die sofortige Erstattung beanspruchen. Allerdings besteht die Gefahr, dass sich im Falle der Insolvenz des Veranstalters der Anspruch nur auf einen Teil des Reisewertes beläuft. Weitere Details finden Sie hier .