Girokontenvergleich und Kontowechsel

Verbraucherfinanzen Girokontenvergleich und Kontowechsel

Die Stiftung Warentest bietet auf ihrer Webseite kostenlos und objektiv einen Vergleich der Konditionen für Girokonten an. Bankkunden, die sich etwa über zu hohe Gebühren ärgern, können das Konto problemlos wechseln.

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Geldautomat mit EC-Zeichen

Die Experten der Stiftung Warentest untersuchen und vergleichen laufend die Konditionen von mehr als 130 Geldinstituten.

Foto: Oliver Mann

Nach dem Zahlungskontengesetz müssen Verbraucher Zugang zu mindestens einer objektiven und kostenlosen Vergleichswebsite für Girokonten haben. Diesen Dienst bietet nun die Stiftung Warentest an. Darüber hinaus sind Finanzdienstleister verpflichtet, Kunden beim Wechsel ihres Kontos zu unterstützen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher schrecken davor häufig zurück – selbst wenn die Gebühren zu hoch sind oder eine andere Bank besser erreichbar ist.

Was darf ein Girokonto kosten?

Damit Kontoinhaber wissen, was ihr Konto kostet, müssen Banken sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren transparent informieren. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Gebühren und Kosten in einem kurzen und übersichtlichen Dokument gegenüber dem Verbraucher darzulegen.

Die Stiftung Warentest geht davon aus, dass niemand für ein Girokonto inklusive Girocard und Onlinebuchungen mehr als fünf Euro im Monat oder 60 Euro im Jahr bezahlen sollte. Wer mehr bezahlt, sollte zunächst bei der eigenen Bank nach einem günstigeren Kontomodell fragen.

Girokonten einfach vergleichen

Die Experten der Stiftung Warentest nehmen fortwährend den Markt der Girokonten mit regelmäßigem Geldeingang unter die Lupe. Sie untersuchen und vergleichen laufend die Konditionen von mehr als 130 Geldinstituten – und das objektiv und kostenlos. Dazu gehört auch, ob und wo man kostenlos Geld abheben kann und wie hoch die Zinssätze für den Dispo oder eine Kontoüberziehung liegen. Hier geht es zur Vergleichswebseite .

So einfach geht der Kontowechsel

Der Bank, bei der man das neue Konto eröffnet hat, muss man die Ermächtigung für einen Kontowechselservice erteilen - dies am besten schriftlich. Ein entsprechendes Formular stellt die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bereit. Die Bearbeitung des Kontenwechsels nimmt etwa zwei Wochen in Anspruch: Die bisherige Bank und die neue Bank sind dabei zur Zusammenarbeit verpflichtet.

Der alte Dienstleister muss innerhalb von fünf Geschäftstagen eine Liste der Daueraufträge und Lastschriftmandate, die beim Kontowechsel übermittelt werden sollen, erstellen. Zudem muss er das Guthaben an die neue Bank überweisen und das bisher von ihm geführte Konto zum gewünschten Datum schließen. Das neue Institut hat ebenfalls fünf Geschäftstage Zeit, die entsprechenden Daueraufträge für das neue Konto einzurichten sowie die reibungslose Abwicklung von Lastschriften und Gutschriften zu organisieren. Ein umständliches Informieren etwa von Vermieter, Versicherungen, Telefon- und Stromanbieter entfällt somit für die Verbraucher.

Das Gesetz gilt ebenso für den Wechsel von Online-Konten. Auch die grenzüberschreitende Kontoeröffnung ist einfacher geworden, denn alle EU-Mitgliedsstaaten mussten die Zahlungskontenrichtlinie umsetzen.

Kontowechsel für den Verbraucher gebührenfrei

Für den Zugang des Verbrauchers zu personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit bestehenden Daueraufträgen und Lastschriften, für die Übersendung dieser Daten und die Schließung des bisherigen Zahlungskontos dürfen die Institute keine Gebühren verlangen. Ein Anspruch auf Entgelt besteht nur dann, wenn dies mit dem Kunden vereinbart wurde. Es muss zudem angemessen und an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet ist.

Ansprechpartner für Beschwerden und Hilfe bei Streit

In Streitfällen können sich Verbraucher an Schlichtungsstellen von Sparkassen und Banken oder an die Verbraucherzentralen wenden. Einen Überblick über alle Schlichtungsstellen im Finanzsektor gibt die Liste der anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Auf der Webseite des Bundesministeriums für Verbraucherschutz finden Kunden alle erforderlichen Informationen zum Ablauf eines Schlichtungsverfahrens.

Bei den Verbraucherzentralen sind die sogenannten Finanzmarktwächter tätig. Sie nehmen den Markt für Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite unter die Lupe, decken Missstände auf und sorgen dafür, dass diese effektiver als bisher beseitigt werden. Auf ihrer Webseite der Finanzmarktwächter  finden Verbraucher immer die aktuellsten Untersuchungsergebnisse. Hier können Kunden auch Beschwerden loswerden.

Auch die BaFin bietet Verbrauchern direkte Hilfe an. Kunden können sich über Unternehmen, die von der BaFin beaufsichtigt werden, beschweren oder über das Verbrauchertelefon Auskünfte einholen.