Gesetzverkündung elektronisch

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Verkündungs- und Bekanntmachungswesen Gesetzverkündung elektronisch

Gesetze und Rechtsverordnungen erscheinen ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt, sondern werden rein elektronisch im Internet ausgegeben. 

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Gesetze und Rechtsverordnungen sind ab Januar 2023 online abrufbar.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Der von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. 

Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt ist ab 1. Januar 2023 die einzige verbindliche amtliche Fassung und ersetzt die gedruckte Version. Außer auf Bundesebene erfolgt die amtliche elektronische Verkündung in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren deutschen Bundesländern sowie auf EU-Ebene bereits ausschließlich auf elektronischem Weg.

Welche Vorteile bringt die Digitalisierung der Bekanntmachungen mit sich?

Die Digitalisierung beschleunigt den Ausgabeprozess wesentlich und erleichtert den Zugang zu den amtlichen Inhalten deutlich. Das elektronische Bundesgesetzblatt erhöht zudem die Anwenderfreundlichkeit. Darüber  werden seit dem 1. Januar 2023 alle Bundesgesetze und alle Rechtsverordnungen zentral im Bundesgesetzblatt verkündet. 

Ist das Bundesgesetzblatt das ausschließliche Verkündungsorgan des Bundes, hat dies auch den Vorteil, dass alle verkündeten Inhalte an einer Stelle auffindbar sind. Durch den künftigen Verzicht auf papiergebundene Ausgaben des Bundesgesetzblattes können Ressourcen nachhaltig geschont werden.

Wo sind die Verkündungen im Internet zu finden?

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen auf einer Verkündungsplattform des Bundes geschaffen. Die Bekanntgabe von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen erfolgt ausschließlich seit dem 1. Januar 2023 online auf der neuen Verkündungsplattform des Bundes.