Aktuelle Gesetze und Regelungen
Der Kauf eines Elektroautos kann mit bis zu 6.000 Euro bezuschusst werden. Asylverfahren werden europaweit einheitlicher, schneller und fairer. Bei Nierentransplantationen sind jetzt auch Überkreuz-Lebendspenden möglich. Die Neuregelungen im Juni im Überblick.
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Grafik: Bundesregierung
Förderprogramm E-Auto: bis zu 6.000 Euro Zuschuss
Käuferinnen und Käufer können seit dem 20. Mai 2026 bis zu 6.000 Euro Zuschuss online über das E-Auto-Förderportal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Damit soll es insbesondere Familien ermöglicht werden, sich erstmals ein Elektroauto kaufen zu können. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing.
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Europäische Migrationspolitik stellt sich gemeinsam neu auf
Europa zieht an einem Strang und setzt ein gemeinsames europäisches Asylsystem um (GEAS). Asylverfahren werden ab dem 12. Juni europaweit schneller, einfacher, fairer und einheitlicher gestaltet. Ziel sind weniger Doppelanträge in Deutschland und die Entlastung der Kommunen.
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Überkreuz-Lebendnierenspende nun möglich
Seit langem deckt die Zahl der Spendernieren den Bedarf nicht, weshalb Betroffene oft viele Jahre auf eine Nierenspende warten. Neben der postmortalen Nierenspende ist auch eine Lebendspende möglich. Allerdings: Bei Verwandten sind manche Spender-Empfänger-Paare nicht kompatibel. Bei ihnen ist eine Organtransplantation nicht möglich, zum Beispiel wegen einer Blutgruppen- oder Gewebe-Unverträglichkeit.
Dafür wird künftig die sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspende möglich. Dabei werden zwei inkompatible Spenderpaare zusammengebracht, die „über Kreuz“ spenden können.
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Schnellerer und einfacherer Widerruf bei Onlineverfahren
Der Verbraucherschutz bei Vertragsschlüssen im Internet wird verbessert: Mit einem einfachen Klick sollen künftig online geschlossene Verträge widerrufen werden können. Anbieter werden verpflichtet, ab dem 19. Juni 2026 eine klar erkennbare und jederzeit zugängliche Schaltfläche zu schaffen.
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Herkunft von Honig muss aufs Etikett
Ab dem 14. Juni 2026 gilt eine neue Kennzeichnungspflicht für Honig. Auf jedem Glas müssen alle Ursprungsländer mit exakten Prozentangaben stehen. Die alte Pauschalangabe „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ fällt weg. Für Verbraucher bedeutet das volle Transparenz über die Herkunft. Vor dem Stichtag abgefüllte Gläser dürfen noch abverkauft werden.
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Eindeutige Kennzeichnung von Milchprodukten
Ab dem 14. Juni gibt es strengere Vorgaben für die Kennzeichnung von Milchprodukten. Für Hersteller werden die Voraussetzungen konkretisiert, um Produkte als „wärmebehandelt“, „pasteurisiert“, „laktosefrei“ oder „frisch“ zu kennzeichnen. Für bestimmte Produkte, Rezepturen und Verpackungsbestände gelten Übergangsfristen, um eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen.
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Public Viewing während der Fußball-WM bis in die Nacht
Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in diesem Sommer Ausnahmen zum Lärmschutz beschlossen. Das ermöglicht Public Viewing der Übertragungen teilweise auch bis spät in der Nacht. Die Verordnung gilt seit dem 20. Mai bis zum 31. Juli 2026.