Gesetzliche Neuregelungen
KI-Systeme, die Grundrechte verletzen, dürfen nicht eingesetzt werden. Das schreibt die KI-Verordnung der EU vor. Und: Die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Solaranlagen sinkt um ein Prozent. Die gesetzlichen Neuregelungen im Februar im Überblick.
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Grafik: Bundesregierung
Künstliche Intelligenz sicher anwenden
Der Einsatz von KI-Systemen bringt einige Vorteile. Dennoch müssen Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit bewahrt werden. Das regelt die KI-Verordnung der Europäischen Union, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Sie verbietet bestimmte Arten von Anwendungen, die Grundrechte verletzen. Das schließt KI-Systeme ein, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen. Auch KI-basierte Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezielte Auswertung von Gesichtsbildern oder Bewertung des sozialen Verhaltens gehören zu den verbotenen Praktiken. Das Verbot solcher besonders schädlicher KI-Anwendungen tritt am 2. Februar 2025 in Kraft.
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Das ändert sich bei der Solar-Förderung
Zum 1. Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Solaranlagen um ein Prozent. Sie beträgt nun beispielsweise für kleine Anlagen bis 10 kW bei Teileinspeisung 7,94 Cent pro KWh und bei Volleinspeisung 12,60 Cent pro KWh. Die Förderung verringert sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) halbjährlich. Denn die Erneuerbaren Energien sind mittlerweile etabliert und decken über die Hälfte der Stromversorgung.