Mehr Klarheit auf der Handyrechnung
Intransparente Handyrechnungen sollen künftig der Vergangenheit angehören. Ab Februar müssen Mobilfunkunternehmen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine nachvollziehbare Kostenübersicht bieten.
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Drittanbieter müssen übersichtliche Bezahlseiten verwenden
Abbuchungen auf der Handyrechnung, die sich Verbraucher nicht erklären können, sollen schon bald der Vergangenheit angehören. Ab dem 1. Februar 2020 schreibt die Bundesnetzagentur für Mobilfunkunternehmen vor, dass Kosten etwa für Abos und Apps grundsätzlich nur noch über die Handyrechnung abgerechnet werden dürfen, wenn die Bestellung auf der Internetseite des Mobilfunkunternehmens bestätigt wird.
Wenn der Drittanbieter mehr Verbraucherschutz einbaut, etwa übersichtliche Bezahlseiten verwendet oder Informationen versendet, die deutlich machen, dass neben dem Mobilfunk eine weitere Leistung in Anspruch genommen wird, kann dies ebenfalls über die Handyrechnung erfolgen.
Weitere Informationen zur Handyrechnung
Neues Tierarzneimittelgesetz schafft Einheitlichkeit und Transparenz
Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das ab dem 28. Januar 2022 gilt, werden die Vorschriften für Tierarzneimittel übersichtlich zusammengeführt und schaffen so erhebliche Entlastung für Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhalterinnen und Tierhalter bei der Anwendung. Zugleich gewährleistet das TAMG ein hohes Schutzniveau für die Tiergesundheit, den Tierschutz und die Umwelt sowie den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Eine zeitgleich anzuwendende EU-Verordnung schränkt unter anderem den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter ein.