Geschützt mit der Button-Lösung

Verbraucherschutz im Internet Geschützt mit der Button-Lösung

Seit zwei Jahren sind Warnhinweise wie "kostenpflichtig bestellen" oder "jetzt kaufen" bei Käufen im Internet Pflicht. Die sogenannten Button-Lösung schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich: Eine Studie belegt, dass seitdem die Anzahl der Beschwerden erheblich zurückgegangen ist.

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Weniger Beschwerden dank "Button-Lösung".

Foto: Jens Komossa

Zum Schutz vor Kosten- und Abofallen im Internet sieht die Button-Lösung vor, dass Verbraucher erkennen müssen, mit welchem Klick sie einen Kauf auslösen.

"Kostenpflichtig bestellen"

Hierfür ist vorgeschrieben, dass eine Schaltfläche (Button) eindeutig beschriftet ist - etwa durch Hinweise wie "kostenpflichtig bestellen" oder "jetzt kaufen". Käufer müssen dabei auch den Preis sehen können. Auf der Webseite ist zudem der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich zu machen. Denn nur so können die Verbraucherinnen und Verbraucher letztlich erkennen, worauf sie sich einlassen.

Auslöser für die Neuregelung waren Beschwerden von Internetnutzern, die sich über den Tisch gezogen fühlten. "Nachdem Verbraucherinnen und Verbraucher über Jahre hinweg durch unseriöse Betreiber von Internetseiten in teure Kostenfallen gelockt wurden, werden sie heute durch die Button-Lösung effektiv vor Betrug und Abzocke geschützt", erklärte Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz.

Verbraucher heute zufriedener

Eine Befragung des Bundesverbraucherschutzministeriums ergab, dass die Anzahl der Verbraucherbeschwerden bei Verbraucherschutzorganisationen seitdem signifikant zurückgegangen sind. Die befragten Organisationen begrüßten, dass nun mehr Klarheit herrscht.

Dennoch bleibe ein Bedarf an Aufklärung erklärte Billen: "Auch in Zukunft wollen wir weiter energisch gegen Irreführung und Betrug vorgehen."

Anbieter im Internet sind verpflichtet, die Button-Lösung anzuwenden. Noch nicht alle Anbieter tun dies jedoch. Vielfach wird die Button-Lösung auch nur als technische Neuerung gesehen, wie die Befragung von Unternehmen hierzu ergeben hat. Ein Verbraucher, der deswegen ungewollt einen Kauf tätigt, ist hiergegen rechtlich geschützt.