Generationenvertrag verlässlich gestalten

Rentenkommission Generationenvertrag verlässlich gestalten

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" hat zum ersten Mal getagt. Sie hat den Auftrag, die Alterssicherung leistungsfähig zu gestalten und zukunftssicher fortzuentwickeln. Bis zum 31. März 2020 wird sie ihren Bericht vorlegen.

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Ein ältere und eine junge Frau lesen gemeinsam ein Buch.

In Zeiten des Wandels braucht es ein generationengerechtes Konzept für die Alterssicherung.

Foto: Burkhard Peter

Ab 2020 gehen die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre in Rente. Die Arbeit verändert sich durch den digitalen Wandel maßgeblich. Beides wirkt sich auf das System der Alterssicherung aus. Die Kommission soll sich damit befassen, wie das Rentensystem weiterhin gesichert und fortentwickelt werden kann. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte bereits Anfang Mai die Mitglieder vorgestellt .

Die Kommission ist unabhängig. Sie besteht aus zwei Vorsitzenden sowie acht Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft. Dazu kommen die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung und der zuständige Staatssekretär des Bundesarbeitsministeriums. Ein Staatssekretärsausschuss unterstützt die Kommission. Darin vertreten: das Bundeskanzleramt sowie die Ministerien für Arbeit und Soziales, Gesundheit, Wirtschaft, Familie, des Inneren und der Finanzen.