Genehmigte Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2018

Rüstungsexportbericht Genehmigte Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2018

Die Bundesregierung hat im ersten Halbjahr dieses Jahres Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von insgesamt rund 2,57 Milliarden Euro erteilt. Der Wert ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 960 Millionen gesunken. Das geht aus dem Rüstungsexportbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat.

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Zwei Personen in tarnfarbener Schutzkleidung helfen im Rahmen einer Übung zu Chemieunfällen einer Person in einem weißen Laboranzug aus einer Fabrik.

Auch Schutzausrüstung gegen ABC-Waffen zählt zu den genehmigungspflichtigen Rüstungsgütern.

Foto: Bundeswehr/Tobias König

In der ersten Jahreshälfte 2018 sind die Genehmigungswerte erneut gesunken. Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von rund 1,03 Milliarden Euro und damit rund 40 Prozent gingen an EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Länder (Australien, Japan, Neuseeland, Schweiz). Der Export von Rüstungsgütern in diese Länder darf nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung grundsätzlich nicht beschränkt werden.

Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 1,54 Milliarden Euro erteilt, im Vergleichszeitraum 2017 betrug der Wert rund zwei Milliarden Euro.

Auch der Genehmigungswert für Kleinwaffen ging deutlich zurück. Der Wert betrug im Berichtszeitraum rund 14,8 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2017 lag der Wert bei rund 31,7 Millionen Euro. Davon entfiel lediglich ein Anteil in Höhe von 16.905 Euro auf Genehmigungen für Lieferungen außerhalb der EU-, Nato- und Nato-gleichgestellten Länder.

Abgelehnt wurden im Berichtszeitraum 44 Anträge für Ausfuhrgenehmigungen mit einem Gesamtwert von 29,4 Millionen Euro.

Der Begriff Rüstungsgüter umfasst eine ganze Spannbreite von Geräten. Dazu gehören auch Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzausrüstung sowie Sicherheitsglas oder sondergeschützte Fahrzeuge. Diese dienen unter anderem dem Personen- und Selbstschutz von Botschaften und UN-Friedensmissionen.

Vor-Ort-Kontrollen von exportierten Kleinwaffen

Schon im Jahr 2017 wurden die beiden ersten Vor-Ort-Kontrollen über den tatsächlichen Endverbleib von Kleinwaffen bei staatlichen Empfängern in Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten durchgeführt.

Im ersten Halbjahr 2018 fand die dritte derartige Kontrolle in der Republik Korea statt. Alle bisherigen Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen.

Weitere Vor-Ort-Kontrollen werden vorbereitet. Die Bundesregierung widmet der Kontrolle von Kleinwaffenexporten weiterhin besondere Aufmerksamkeit.

Der Bericht über die Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2018 informiert noch im laufenden Jahr über die Rüstungsexportpolitik. Er wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet und anschließend als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Sorgfältige Einzelfallprüfung

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland wird dabei besonderes Gewicht beigemessen.

Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen, fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt.