Gemeinsame Vereinbarung zwischen Deutschland und Spanien über grenzüberschreitendes, dezentralisiertes Ökosystem für digitale Identitäten

  • Im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung werden sich beide Länder zu Fortschritten im Bereich der Self-Sovereign Identity (SSI) auf technischer, regulatorischer und operativer Ebene austauschen und ein grenzüberschreitendes Pilotprojekt für ein europäisches Ökosystem digitaler Identitäten implementieren.
  • Die Planung und Konzeption des Piloten wird in Kürze beginnen. Erkenntnisse aus dem Piloten sollen die weitere Entwicklung des europäischen Rahmenwerks für digitale Identitäten unterstützen.
  • Die Zusammenarbeit steht auch anderen europäischen Mitgliedstaaten offen, die die Vision eines EU-weiten Ökosystems für digitale Identitäten teilen.

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär, hat mit der spanischen Regierung, vertreten durch die Staatssekretärin für Digitalisierung und künstliche Intelligenz, Carme Artigas, eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Staaten vorsieht, um eine Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines grenzüberschreitenden Ökosystems digitaler Identitäten auf der Grundlage der Prinzipien der Self-Sovereign Identity (SSI) einzuleiten.

Das Kooperationsabkommen sieht die Entwicklung und Konzeption eines grenzüberschreitenden Pilotprojekts vor, das in naher Zukunft durchgeführt werden soll und dessen Erkenntnisse in die weitere Entwicklung des Rahmenwerks für digitale Identitäten der Europäischen Union einfließen werden, wie kürzlich im Rahmen des jüngsten eIDAS-Vorschlags angekündigt.

Darüber hinaus planen die beiden Länder, sich zu Fortschritten und Erkenntnissen im Bereich der digitalen Identität aus technischer, regulatorischer und operativer Sicht auszutauschen. In diesem Zusammenhang wollen Spanien und Deutschland unter anderem untersuchen, wie ein offenes und dezentrales Identitäts-Ökosystem aufgebaut und skaliert werden kann, das grenzüberschreitend funktioniert und zugleich auf staatlich ausgestellten Identitätsdokumenten und digitalen Identitätsnachweisen beruht, so dass digitale Identitäten sicher und zuverlässig aus diesen abgeleitet werden.

Im Hinblick auf diese Ziele haben beide Länder die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur digitalen Identität beschlossen und sich verpflichtet, die Ergebnisse in regelmäßigen Abständen allen Beteiligten zu präsentieren.

Die Erklärung sieht weiterhin vor, diese Zusammenarbeit für andere Mitgliedstaaten offen zu halten, die die Vision einer dezentralisierten, selbstverwalteten digitalen Identität für die nationale und grenzüberschreitende Nutzung in Europa teilen.

Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt des europäischen Ansatzes

Die digitale Identität ist die Grundlage für die Bereitstellung digitaler Dienste - sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich - für Bürgerinnen und Bürger, die in die Lage versetzt werden müssen, ihre eigenen Identitätsdaten unter ihrer eigenen  und ausschließlichen Kontrolle sicher zu teilen. Die Schaffung eines sicheren digitalen Rahmenwerks ist einer der wichtigsten Hebel für die Mitgliedstaaten und die Europäische Union als Ganzes, um das Potenzial unserer Volkswirtschaften und des europäischen Binnenmarkts in einer digitalen Welt zu nutzen.

Wie die spanische Staatssekretärin für Digitalisierung und künstliche Intelligenz Carme Artigas sagt: "Die Bürger sollten über ihre Daten und ihre Identität verfügen können. Die Zusammenarbeit, die wir heute mit Deutschland über eine selbstverwaltete digitale Identität beginnen, ist ein weiterer Schritt auf dem europäischen Weg zur Datensouveränität".

Dorothee Bär, Staatsministerin für Digitalisierung, sagt dazu: "Die Bundesregierung erkennt in der digitalen Identität einen grundlegenden Baustein für eine erfolgreiche Digitalisierung. Wir haben bereits ein nationales SSI-basiertes digitales Identitäts-Ökosystem, an dem inzwischen mehr als 60 Akteure aus dem privaten und öffentlichen Sektor beteiligt sind, und einen Live-Anwendungsfall - den digitalen Hotel-Check-in - ins Leben gerufen. In den kommenden Monaten planen wir die Umsetzung mehrerer weiterer nationaler Anwendungsfälle, um dieses Ökosystem zu erweitern. Wir freuen uns, durch unsere Partnerschaft mit Spanien den nächsten Schritt zu tun, um ganz Europa das Potenzial nutzerzentrierter, dezentraler Identitäten zu zeigen."

Ziel dieser Erklärung ist es, eine ambitionierte Vision der digitalen Identität auf nationaler und europäischer Ebene zu entwickeln, die sich an dem europäischen Ansatz zur Digitalisierung orientiert, welcher den Menschen in den Mittelpunkt stellt und auf gemeinsamen europäischen Grundsätzen und Werten beruht.

Der deutsche Staatssekretär und CIO der Regierung Markus Richter kommentiert: "Die Kooperation des Bundeskanzleramtes mit Spanien, um neue technologische Ansätze wie hier der Self-Sovereign Identity zu erproben, begrüße ich. Unser gemeinsames Ziel ist dabei stets eine sichere und gleichzeitig nutzerfreundliche digitale Identität für die Bürgerinnen und Bürger Europas. Wichtig ist mir dabei, dass wir neue Entwicklungen stets an den Anforderungen der europäischen eIDAS-Verordnung messen, die für alle EU-Staaten einheitlich Vorgaben für die Sicherheit und das Vertrauen bei der grenzüberschreitenden digitalen Identifizierung regelt."

Dies ist eine Vision, die den Bürgern die volle Kontrolle über ihre digitalen Identitäten gibt und sicherstellt, dass die im analogen Raum gewährten Rechte auch online durchsetzbar sind. Die gemeinsame Erklärung stellt einen weiteren Fortschritt in Richtung digitaler Souveränität und Datensouveränität sowie eine Unterstützung für das Wachstum unserer Volkswirtschaften und des europäischen Binnenmarktes dar, und reflektiert die Bereitschaft des spanischen und des deutschen Staats, sich dieser beispiellosen Herausforderung gemeinsam zu stellen.