Kabinett
Jugendherbergen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und andere gemeinützige Organisationen sind von den Folgen der Corona-Pandemie stark betroffen. Zu ihrer Unterstützung hat das Kabinett nun ein Sonderkreditprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro beschlossen.
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Der gemeinnützige Bereich in Deutschland erfüllt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle. Viele Einrichtungen haben momentan deutliche Umsatzeinbußen. Bislang blieb ihnen aber aufgrund fehlender Rücklagen und Ertragslage oft der Zugang zu Krediten verwehrt.
Der Bund will deshalb gemeinnützige Organisationen mit einem KfW-Sonderkreditprogramm unterstützen. Damit soll die Liquidität der Organisationen und deren Unternehmungen sichergestellt werden.
Eine Milliarde Euro steht zur Verfügung
Die Bundesregierung stellt eine Milliarde Euro zur Einrichtung einer bundesweiten Förderung entsprechender Programme der landeseigenen Förderinstitute bereit. 80 Prozent des Risikos dieser Programme übernimmt der Bund. Die Länder können so mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent zu günstigen Zinskonditionen ermöglichen.
Die konkrete Auswahl der zu unterstützenden Organisationen soll den Ländern vorbehalten bleiben, um die vor Ort vorhandenen Informationen bestmöglich zu nutzen. Ermöglicht werden sollen beispielsweise tilgungsfreie Anfangsjahre, eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und Stundungen. Die Darlehen können bis Ende des Jahres vergeben werden. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000 Euro.
Weitere Fördermöglichkeiten
Die gemeinnützigen Organisationen profitieren schon jetzt von einigen der vom Bund oder den vorrangig zuständigen Bundesländern aufgelegten Maßnahmen. Beispielsweise können sie Kurzarbeitergeld für ihre Angestellten beantragen.
Dennoch hat sich in der Praxis gezeigt, dass es über diese Maßnahmen hinaus einen weiteren, konkreten Unterstützungsbedarf im gemeinnützigen Bereich gibt. Mit dem Sonder-Kreditprogramm soll nun die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen gesichert werden.
Als gemeinnützig versteht man Institutionen und Unternehmen, die nicht der Privatwirtschaft – und damit profitorientiert arbeiten – oder dem Staat angehören. Dazu zählen beispielsweise die Wohlfahrtsverbände, Familienferienstätten, Jugendherbergen und Schullandheime, Frauenhäuser, Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe und Träger der politischen Bildung.