Was tun gegen Gewalt an Frauen?

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte der Bundesregierung  

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Hilfe für Betroffene Was tun gegen Gewalt an Frauen?

Übergriffe gegen Frauen haben viele Formen: Stalking, Nötigung, Körperverletzung und im schlimmsten Fall Mord. Anlässlich des "Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen" zeigen wir, welche Möglichkeiten Betroffene haben und wie der Bund unterstützt.

4 Min. Lesedauer

Ein Aufkleber mit der Aufschrift "Du bist nicht allein." vom "Hilfe Telefon - Gewalt gegen Frauen".

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen erreichbar.

Foto: picture alliance / dpa / Peter Kneffel

Der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen erinnert jedes Jahr daran, dass Frauenrechte weltweit keine Selbstverständlichkeit sind und Frauen leider oft Gewalt ausgesetzt sind. Dabei ist klar: Frauenrechte sind Menschenrechte. Überall auf der Welt. Innerhalb der sogenannten Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen verhindert und bekämpft und Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten wird. 

Gewalt an Frauen hat viele Formen

Der gefährlichste Ort für Frauen und Mädchen ist leider ihr Zuhause: „Jede Stunde erleiden durchschnittlich 13 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten. Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch ihren derzeitigen oder vorherigen Partner.“ Das betonte Bundesfrauenministerin Paus diese Woche, als sie zusammen mit Bundesinnenministern Faeser und BKA-Präsident Münch die jüngsten Zahlen zu Partnerschaftsgewalt  in Deutschland vorstellte. Betroffene sind hier zu einem ganz überwiegenden Teil - knapp 81 Prozent - Frauen. Die Zahlen dürften in Wahrheit sogar noch weit höher liegen, denn in der BKA-Auswertung sind nur die bei der Polizei gemeldeten Fälle enthalten.

Aber Frauen werden auch unabhängig von ihren Partnerschaften Opfer von Gewalt. Die Palette reicht von Stalking, Bedrohung, sexuellen Übergriffen, Körperverletzung, Vergewaltigung, Zwangsprostitution, Freiheitsberaubung bis hin zu Mord und Totschlag.

An wen können sich Betroffene wenden?

Gewalt in unserer Gesellschaft geht uns alle an. Um häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen, ist daher die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen erforderlich. Anlaufpunkte – übrigens auch für Personen aus dem Umfeld der Betroffenen – sind:

  • Polizei: Polizei und Justiz in Deutschland sind verpflichtet, Betroffene häuslicher Gewalt zu schützen. Bei unmittelbarer Gefahr ist die Polizei über die kostenlose Notrufnummer 110 erreichbar. In allen Bundesländern hat die Polizei rechtliche Möglichkeiten, eine gewalttätige Person aus der gemeinsamen Wohnung zu weisen und ein Betretungsverbot zu verfügen. Das heißt, dass diese Person die Wohnung für mehrere Tage nicht betreten darf. Getreu dem Motto: "Wer schlägt, der geht". Betroffene können auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes in Fällen von häuslicher Gewalt oder Stalking beim Familiengericht zudem auch längerfristigen Schutz beantragen.
  • Hilfetelefone: Viele scheuen zunächst den Gang zur Polizei oder in eine Beratungsstelle. Hilfetelefone oder -chats sind ein niedrigschwelliger erster Schritt. Gemeinsam kann dann überlegt werden, wie weitere Hilfe aussehen könnte.
  • Beratungsstellen: Es gibt zahlreiche Beratungseinrichtungen vor Ort, die betroffene Frauen oder ihr Umfeld beraten. Beim Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland können Sie nach Angeboten in Ihrer Umgebung suchen.
  • Frauenhäuser: In Deutschland stehen gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern mehr als 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutz- oder Zufluchtswohnungen mit mehr als 6000 Plätzen zur Verfügung. Bei der Frauenhauskoordinierung kann nach einer Einrichtung in Ihrer Umgebung gesucht werden.        

Was tut die Bundesregierung auf nationaler Ebene? 

Für die Bundesregierung ist klar: Opfer von Gewalt brauchen Hilfe und Unterstützung. Bundesinnenministerin Faeser und der BKA-Chef Münch, ermutigten bei der Vorstellung der neuesten Zahlen zu Partnerschaftsgewalt alle Betroffenen – aber auch das Umfeld, Anzeige zu erstatten. „Jede Anzeige eines solchen Delikts – durch Betroffene selbst, aber auch durch Zeuginnen und Zeugen – trägt dazu bei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen“, sagte Münch.

Neben bereits bestehenden Angeboten – wie dem Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und dem Förderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"  zum Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern in Deutschland – wolle die Bundesregierung den Schutz und die Beratung bei Gewalt bundesweit verbessern. Daher arbeite man an einem ganzen Paket von Maßnahmen, wie Bundesfrauenministerin Paus betonte. Auch Länder, Kommunen und die Zivilgesellschaft wolle man einbinden. Geplant sind unter anderem Studien zur Erhellung des Dunkelfeldes, eine bundesgesetzliche Regelung zu Schutz und Beratung bei Gewalt und eine ressortübergreifende Strategie zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen.

Mehr zu den Plänen der Bundesregierung lesen Sie hier .    

Was tut die Bundesregierung international

Die Vorbeugung und Überwindung von Gewalt an Mädchen und Frauen beschränkt sich nicht auf die Situation in Deutschland. Vielmehr ist es ein zentrales Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, Praktiken wie Kinderheirat, Früh- und Zwangsverheiratung oder die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen zu überwinden.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag eine feministische Außenpolitik vorgenommen. Für die Entwicklungspolitik bedeutet das im Kern, schädliche gesellschaftliche Normen und Überzeugungen zu identifizieren und zu überwinden, die geschlechterbasierter Gewalt  zugrunde liegen. Den Rahmen hierfür liefern der Dritte Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 sowie ein vom Bundesentwicklungsministerium (BMZ) entwickelter Fünf-Punkte-Plan .

Das BMZ unterstützt Partnerländer mit zahlreichen Projekten dabei, Mädchen und Frauen besseren vor geschlechterbasierter Gewalt zu schützen. Darüber hinaus fördert das BMZ den UN-Treuhandfons zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen und das Gemeinsame Programm zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung von UNFPA und UNICEF bis 2024 mit fast 10 Millionen Euro.