Für bezahlbare Mieten unverzichtbar

Wohnungsgenossenschaften Für bezahlbare Mieten unverzichtbar

Selbstorganisation, Selbsthilfe und Selbstverantwortung – das sind die Grundlagen der Genossenschaften. Das genossenschaftliche Wohnen bildet neben dem selbst genutzten Wohneigentum und der Miete die dritte Säule der Wohnraumversorgung in Deutschland.

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Eine Wohnanlage einer Wohnungsgenossenschaft

Wohnungsgenossenschaften schaffen und sichern bezahlbaren Wohnraum und stabile Nachbarschaften.

Foto: picture-alliance/dpa/Schmidt

Seit mehr als 100 Jahren prägen Wohnungsgenossenschaften die Wohnungsmärkte in Deutschland. Mehr als neun Prozent des Mietwohnungsbestands in Deutschland ist in genossenschaftlicher Hand. Wohnungsgenossenschaften sind wichtig: Sie schaffen und sichern bezahlbaren Wohnraum und stabile Nachbarschaften.

Keineswegs aus der Mode gekommen

Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888), Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883) und Victor Aimé Huber (1800-1869) waren in Deutschland die Wegbereiter des genossenschaftlichen Wohnungsbaus. Heute gewinnt das genossenschaftliche Wohnen in der wohnungspolitischen Diskussion erneute Aktualität, weil bezahlbare Wohnungen fehlen.

Rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften bewirtschaften insgesamt rund 2,2 Millionen Wohnungen. Rund fünf Millionen Menschen wohnen derzeit in einer Genossenschaftswohnung und fast drei Millionen sind Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft. Aber in Deutschland fehlen Wohnungen, vor allem preiswerte. "Deutschland ist noch lange nicht fertig gebaut", bilanzierte Bundesbauministerin Barbara Hendricks im Juli 2017 bei der Vorstellung des aktuellen Wohnungswirtschaftsberichts der Bundesregierung . "Bis 2020 benötigen wir mindestens 350.000 neue Wohnungen pro Jahr."

Die Wohn- und Energiekosten sind der größte Ausgabenblock der privaten Haushalte. Im Schnitt verwendeten sie 2015 dafür 859 Euro beziehungsweise knapp 36 Prozent ihrer privaten Konsumausgaben. Vor allem für Mieter hat die Kostenbelastung zugenommen: Von 2012 bis 2016 stiegen die Angebotsmieten im Durchschnitt um insgesamt 16 Prozent an. Da ist es schwer, Rücklagen für den Erwerb einer eigenen Immobilie zu bilden.

Mitverantwortung und Solidarität

Bei Wohnungsgenossenschaften erwerben die Mitglieder Geschäftsanteile an den genossenschaftlichen Immobilien. Gleichzeitig ist damit ein lebenslanges Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung verbunden. Mitglieder sind zugleich Mieter und Anteilseigner des genossenschaftlichen Wohnungsunternehmens.

Jedes Genossenschaftsmitglied hat eine von der Zahl der erworbenen Anteile unabhängige Stimme. Die Mitglieder sind daher gleichberechtigt bei der Mitbestimmung und haben die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung. Genossenschaften zeichnen sich somit nicht nur als wirtschaftliche Unternehmensform aus, sondern gleichermaßen durch Solidarität und gemeinsame Verantwortung.

Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) basiert auf den Prinzipien Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Diese Grundsätze sind in Deutschland durch das Genossenschaftsgesetz rechtlich abgesichert.

Bund will die Wohnungsgenossenschaften stärken

Die Bundesregierung sieht die Wohnungsgenossenschaften vor allem als starken Partner der Kommunen. Genossenschaften könnten aufgrund ihrer Geschäftsphilosophie - der Bereitstellung bezahlbarer Wohnungen für ihre Mitglieder - als klassische Adressaten davon profitieren, dass der Bund die Gelder für die soziale Wohnraumförderung erheblich aufgestockt hat.

Das Bundesbauministerium unterstützt den sozialen Wohnungsbau in den Ländern seit 2017 mit mehr als 1,5 Milliarden Euro. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte auf dem Tag der Immobilienwirtschaft im Juni: "In den vergangenen Jahren wurden die finanziellen Mittel verdreifacht, die wir den Ländern zur Verfügung stellen, damit es mehr sozialen Wohnraum gibt. In die Städtebauförderung kommen 2017 nochmals 790 Millionen Euro obendrauf."

Im Bericht der Bundesregierung zur Wohnungsbauwirtschaft ist zudem festgehalten, dass durch gestiegene Preise für Bauland die Baukosten hochgetrieben sind. Bund, Länder und Kommunen sind deshalb gefordert, Bauland und Liegenschaften verbilligt abzugeben und hierbei auch Wohnungsgenossenschaften zu berücksichtigen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt im Rahmen des Wohneigentumsprogramms den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und die Neugründung von Wohnungsgenossenschaften.

Beste Praxis

Immer mehr Kommunen wenden für die Vergabe von Bauland Konzeptausschreibungen an. So haben auch Wohnungsgenossenschaften eine Chance, Baugrundstücke zu einem bezahlbaren Preis zu erwerben. Infolgedessen beteiligen sich Wohnungsgenossenschaften zunehmend aktiv an den Förderprogrammen der Bundesländer für die soziale Wohnraumförderung.

Gute Beispiele genossenschaftlichen Bauens wurden im Forschungsprojekt "Wohnungsgenossenschaften als Partner der Kommunen" des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung untersucht. So wurden beispielsweise in München neue Stadtquartiere unter Beteiligung von Wohnungsgenossenschaften geschaffen und aufgewertet.

Kooperationsverträge zwischen Kommunen mit der lokalen Wohnungswirtschaft und einer aktiven Beteiligung der Wohnungsgenossenschaften decken vielfältige Handlungsfelder ab. Sie umfassen quartiersbezogene Strategien mit einer Aufwertung der Bestände, des Wohnumfelds und der Infrastruktur. Aber Wohnungsgenossenschaften sind auch bei sozialen Dienstleistungen beispielsweise für ältere Mitglieder aktiv.

Genossenschaftsidee ist immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe
Am 30. November 2016 wurden Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften als Neueintrag in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.
Die Idee der modernen Genossenschaften ist zwar keine alleinige, urdeutsche Entwicklung. Entsprechende Überlegungen und praktische Umsetzungen gab es bereits in England und Frankreich. Deutschland zeichnet sich jedoch im internationalen Vergleich durch die hohe Anzahl von Genossenschaftsmitgliedern und die rechtliche Absicherung ihrer Grundsätze durch ein Genossenschaftsgesetz aus.