Freiwillige Gutscheinlösung bei Pauschalreisen

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Unterstützung für Reisebranche Freiwillige Gutscheinlösung bei Pauschalreisen

Zum Schutz von Reiseveranstaltern vor Insolvenzen hat die Bundesregierung Eckpunkte für eine Gutscheinlösung für abgesagte Pauschalreisen beschlossen. Sie würde die Rückzahlung des Preises einer gebuchten Reise ersetzen. Eine Annahmepflicht besteht nicht.

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Reiseangebote auf Schildern in einem Schaufenster

Reiseveranstalter können Kunden statt einer Rückzahlung gebuchter Reisen Gutscheine anbieten.

Foto: picture alliance/dpa/Daniel Karmann/

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Reisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, kann der Reiseveranstalter den Reisenden einen Gutschein anbieten. Auf diese Weise sollen Reiseunternehmen vor Insolvenzen geschützt werden. Neben der Unterstützung des Veranstalters bringt der Gutschein einen weiteren Vorteil für den Kunden: Für den Fall, dass die Insolvezversicherung des Anbieters nicht ausreicht, erhält er darüber hinaus eine staatliche Garantie bis zum vollen Reisewert.

Wird der Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises an den Kunden zurückzuzahlen. Reisende können den Gutschein auch ablehnen und damit die sofortige Erstattung beanspruchen. Allerdings besteht die Gefahr, dass sich im Falle der Insolvenz des Veranstalters der Anspruch nur auf einen Teil des Reisewertes beläuft. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden.

Weitere Informationen zum Kabinettsbeschluss finden Sie hier .

Außerdem zur Unterstützung in der Corona-Pandemie beschlossen: die Lohnfortzahlung für Eltern , das Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft , der Schutz für das Gesundheitssystem und das SURE-Gewährleistungsgesetz .