Freilassung von in Russland und Belarus unrechtmäßig inhaftierten deutschen, amerikanischen und russischen Staatsangehörigen

  • Bundesregierung | Startseite 
  • Schwerpunkte der Bundesregierung  

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und europäischen Partnern ist es heute gelungen, die Freilassung von 15 Personen zu erreichen, die unrechtmäßig in Russland in Haft saßen sowie eines deutschen Staatsangehörigen, der in Belarus zum Tode verurteilt worden war.

Die Freilassung war nur möglich, indem russische Staatsangehörige mit geheimdienstlichem Hintergrund, die in Europa in Haft saßen, abgeschoben und nach Russland überstellt wurden. Darunter befand sich unter anderen auch Vadim Krassikow, der in Deutschland zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, nachdem er in Berlin einen georgischen Staatsbürger ermordet hatte.

Die Bundesregierung hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Dem staatlichen Interesse an einer Vollstreckung der Freiheitsstrafe eines verurteilten Verbrechers standen die Freiheit, das körperliche Wohlergehen und – in einigen Fällen – letztlich auch das Leben unschuldig in Russland inhaftierter Personen und zu Unrecht politisch Inhaftierten gegenüber. Unsere Schutzverpflichtung gegenüber deutschen Staatsangehörigen sowie die Solidarität mit den USA waren wichtige Beweggründe.

Wir hoffen, dass alle heute Befreiten sich von physischen und psychischen Qualen im Kreise ihrer Familie und Freunde erholen werden. Unsere Gedanken gelten all denen, die heute noch in Russland dafür eingesperrt werden, dass sie ihre Meinung äußern und über Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine die Wahrheit sagen. Ihr Mut muss allen Demokraten Beispiel sein!

Die Bundesregierung ruft die russische und belarussische Führung zur Freilassung aller anderen zu Unrecht politisch Inhaftierten auf.