Was tut der Bund beim Thema Gleichstellung?

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Internationaler Frauentag Was tut der Bund beim Thema Gleichstellung?

Seit mehr als 100 Jahren wird weltweit am 8. März der Internationale Frauentag gefeiert. Das Ziel: Die völlige Gleichstellung von Frauen in wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Sicht. Und das ist auch in Deutschland noch nicht erreicht. Was tut die Bundesregierung, um diesem Ziel näher zu kommen?

4 Min. Lesedauer

Vier Frauenhände liegen übereinander

Die Bundesregierung will, dass Frauen und Männer gleich viel verdienen.

Foto: Getty Images/iStockphoto/SiberianBeauty

Deutschland ist in den vergangenen Jahren in Sachen Gleichstellung durchaus vorangekommen und im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Mädchen, die heute bei uns geboren werden, stehen Chancen und Möglichkeiten offen, die es für viele Generationen vorher nicht gab.

Dass Deutschland am 7. März den Equal Pay Day begeht, zeigt allerdings, dass in Sachen Gleichstellung noch nicht alles erreicht ist. Unter anderem deshalb, hat sich die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Jahrzehnt zu erreichen.

Bundeskanzler Olaf Scholz betonte gerade in seinem wöchentlichen Podcast: „Wir arbeiten daran, dass wir Gleichberechtigung hinkriegen – und zwar so, wie es im Grundgesetz 1949 richtigerweise und ohne Wenn und Aber festgehalten wurde: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Der Equal Pay Day  macht darauf aufmerksam , dass Frauen 2023 statistisch gesehen 66 Tage umsonst arbeiten müssen, weil sie im Schnitt 18 Prozent niedrigere Stundenlöhne haben als Männer. 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Kaum ein Thema ist für die volle Gleichberechtigung von Männern und Frauen so entscheidend, wie das Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Denn nach wie vor kümmern sich in Deutschland überwiegend die Frauen um Kinder oder zu pflegende Angehörige und treten dafür beruflich kürzer. Sie leisten also den größten Teil der (unbezahlten) Arbeit. Die Bundesregierung möchte Bedingungen schaffen, die eine gerechtere Aufteilung der Sorgearbeit erleichtern.

Dass mittlerweile 72 Prozent der Frauen hierzulande erwerbstätig sind und somit einer bezahlten Arbeit nachgehen, ist nur möglich, weil in großem Umfang die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wurde. So hat der Bund – gemeinsam mit Ländern und Kommunen – die Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter deutlich erhöht und investiert hier auch weiter. Auch in den Grundschulen soll die Zahl der Ganztagsplätze deutlich ausgebaut werden. Für diese originäre Aufgabe der Länder stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro bereit.

Auch Elternzeit, Elterngeld und Elterngeld Plus oder die Brückenteilzeit sind wichtige Regelungen, die dazu beitragen, dass Mütter und Väter wieder in den Beruf einsteigen können, sobald sie das möchten.

Finanzielle Situation von Frauen verbessern

Wenn Frauen familienbedingt beruflich kürzertreten, hat das vor allem auch wirtschaftlich Folgen. Sie verdienen nicht nur weniger, sie machen auch seltener Karriere und bekommen im Alter eine geringere Rente. Zudem wählen Frauen andere Berufe als Männer. Sie arbeiten häufiger in sozialen oder personennahen Dienstleistungen, die schlechter bezahlt werden als beispielsweise technische Berufe.

Um der Lohnlücke entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht. Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Zudem gibt das Entgelttransparenzgesetz  Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber, um zu erfahren, wie viel Beschäftigte mit vergleichbaren Jobs im selben Betrieb verdienen.

Eine ganze Reihe von Initiativen von Wirtschaft und Bundesregierung zielen zudem auf eine klischeefreie Berufswahl und eine höhere Beteiligung von Frauen in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen ab.

Und der Staat springt auch ein, wenn der Ex-Partner für das gemeinsame Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Betroffene Alleinerziehende – zumeist Frauen – können Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat streckt den Unterhalt vor und versucht, sich das Geld beim säumigen Elternteil zurückzuholen.

Frauen in Führung

In Führungspositionen sind Frauen nach wie vor seltener vertreten als Männer. Durch die Einführung der Frauenquote im Jahr 2016 hat sich der Anteil von Frauen in Führungspositionen bereits deutlich erhöht. Vor allem in den Aufsichtsräten, weniger in den Vorständen. Dort galt die Quote zunächst nicht. Dabei zeigte sich, dass es nicht ausreicht, lediglich auf freiwillige Zielgrößen zu setzen. In einem zweiten Schritt wurde daher auch eine Quote für Vorstände eingeführt. 

Zudem hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorgenommen, bis 2025 die paritätische Besetzung von Führungspositionen im Öffentlichen Dienst in seinem Geltungsbereich zu erreichen.

Schutz vor Gewalt

Auf der Agenda der Bundesregierung bleibt auch der Schutz von Frauen vor Gewalt. Nach wie vor gehört Gewalt für viel zu viele Frauen und Mädchen zu ihrem Alltag:  An jedem dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Für sie und alle anderen Opfer von Gewalt an Frauen gibt es das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen“ . Hier wird rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen kostenfrei Hilfe angeboten.

Daneben fördert der Bund auch den Ausbau und Erhalt von Hilfsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen – eigentlich eine originäre Aufgabe der Länder. Mit dem Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“  sollen Angebote weiter verbessert und leichter zugänglich gemacht werden. Bis einschließlich 2024 stellt der Bund hierfür 171 Millionen Euro zur Verfügung.

Gewalt fängt aber weit vor einem körperlichen Angriff an. Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat daher das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ ins Leben gerufen. Es soll helfen, Sexismus und sexuelle Belästigung in jeder Form zu bekämpfen.

Bundeskanzler Scholz zeigt sich im Podcast überzeugt, „dass wir alle profitieren, wenn Frauen gleich viel zu sagen haben“. Wenn Erwerbs- und Sorgearbeit gerecht aufteilt und Frauen strukturell gleich viel verdient enwie Männer. „Das ist meine Aufgabe. Und es ist eine gemeinsame Aufgabe von uns allen, unabhängig vom Geschlecht“, betonte Scholz.

Der Internationale Frauentag geht auf eine Initiative sozialistischer Organisationen zu Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. Sie kämpften für Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen und die Emanzipation von Arbeiterinnen. Erstmals wurde er am 8. März 1911 begangen. Später riefen ihn die Vereinten Nationen als internationalen Tag für die Rechte der Frau und den Weltfrieden aus.