Finanzierung des Klimapakets

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CO2-Bepreisung und Zertifikate-Handel Finanzierung des Klimapakets

Das Bundeskabinett hat festgelegt, wie das Klimapaket finanziell umzusetzen ist. Die Hauptfinanzquellen des Energie- und Klimafonds sind die Erlöse aus der CO2-Bepreisung der Sektoren Gebäude/Verkehr und aus dem Zertifikate-Handel im Bereich Energie.

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Foto zeigt einen gesunden Wald.

Einnahmen aus der CO2-Bepreisung kommen Klimaschutzmaßnahmen zu Gute. 

Foto: Unsplash/pixpoetry

Technisch betrachtet ergänzt die Bundesregierung den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 und den Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" für das Jahr 2020. Damit schafft sie die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Umsetzung der klimapolitischen Vereinbarungen.

Klimapaket sozial gerecht

Ein wesentliches Ziel der Bunderegierung ist eine sozial gerechte Ausgestaltung des Klimapakets. Auch Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen sollen auf umweltfreundlichere Alternativen umsteigen können - bei Heizungen genauso wie bei Elektrofahrzeugen.

Alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden dazu verwendet, Klimaschutzfördermaßnahmen zu finanzieren oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben, etwa über sinkende Strompreise.

Fernpendler werden steuerlich entlastet, Bahnfahren wird billiger. Um soziale Härten aufgrund steigender Heizkosten zu vermeiden, werden Wohngeldbezieher durch eine zehnprozentige Erhöhung des Wohngeldes entlastet. Erhöhte Energiekosten werden bei den Transferleistungen bereits nach den festgelegten Verfahren berücksichtigt.

CO2-Emissionen senken und bepreisen

Ab 2021 will die Bundesregierung eine nationale CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme (Non-ETS-Sektor) einführen. Alle Einnahmen aus der CO2-Bepreisung kommen den Klimaschutzfördermaßnahmen zu Gute oder werden als Entlastung den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben.

Bereits seit 2020 wird die energetische Gebäudesanierung steuerlich gefördert. Die Aufwendungen können über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die KfW fördert auch Einzelmaßnahmen, aber nur alternativ zur steuerlichen Förderung (Fördersatz max. 20 Prozent).

Bürger entlasten

Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft werden beim Strompreis entlastet, indem die EEG-Umlage schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen bezahlt wird. Mit steigenden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wird der Strompreis weiter gesenkt. Das ist im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung so festgelegt.

Der CO2-Preis wird ab Januar 2021 zunächst 25 Euro pro Tonne betragen und danach in Schritten auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis sollen vollständig den Bürgern und Unternehmen, z.B. ab 2021 über die Senkung der EEG-Umlage, zurückgegeben werden.

Damit löst die Bundesregierung ihre Zusagen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 und aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimapaket ein: Stromkosten senken, Strompreisbestandteile schrittweise aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrsbereich bezahlen.

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2020 die entsprechende Änderung der Erneuerbare-Energie-Verordnung und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2021 wirksam werden.

Pendlerpauschale anheben

Ab 2021 ist beabsichtigt, die Pendlerpauschale ab dem 21sten Kilometer auf 35 Cent befristet bis zum 31. Dezember 2026 anzuheben. Damit wird berücksichtigt, dass Pendler in ländlichen Räumen oftmals weder auf ein ausgebautes ÖPNV-Angebot noch auf ausreichende Ladeinfrastruktur und Fahrzeuge mit entsprechender Reichweite zurückgreifen können.

Ferner ist vorgesehen, zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten die Wohngeldbezieher durch eine Erhöhung des Wohngeldes um zehn Prozent zu entlasten. Darüber hinaus werden Änderungen im Mietrecht geprüft, die eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung vorsehen.