Fragen und Antworten
Wie unverzichtbar die Logistikbranche für die Versorgung der Bevölkerung ist, wird immer offenbarer - vor allem in Krisenzeiten. Sie stellt sicher, dass die Lieferketten weiterlaufen, und wird dabei von der Bundesregierung unterstützt. Ein Überblick.
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Freie Fahrt: Transporte mit wichtigen Waren sollen auch während der Corona-Pandemie ohne lange Wartezeiten die Grenzen im Schengen-Raum passieren dürfen.
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Straßengüterverkehr
Um Versorgungsengpässen infolge der Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen, haben die Bundesländer das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gelockert. Aktuell sind in allen Bundesländern alle Fahrzeuge für den Transport aller Güter vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot befreit.
Vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung beschlossen, Ausnahmen von den täglichen sowie wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten zuzulassen. Die Lockerung gilt für den Transport ausgewählter Waren wie Treibstoff, medizinische Produkte sowie Lebens- und Futtermittel. Konkret gilt derzeit: Die tägliche Lenkzeit darf höchstens fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden. Ein Fahrer kann zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einlegen, sofern er in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten nimmt; davon müssen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein.
Das Bundesverkehrsministerium hat die Lockerung der Kabotage für gebietsfremde Unternehmen zurückgenommen. Die Rücknahme ist Teil des mit Branchenverbänden geschlossenen Gütertransportpakts für Deutschland, der im Gegenzug die Funktionsfähigkeit der Lieferketten von Industrie und Handel in der Corona-Krise sicherstellen soll.
"Kabotage" ist gewerblicher Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, dem sogenannten Aufnahmemitgliedstaat, durch einen Unternehmer, der in diesem Staat weder Sitz noch Niederlassung hat.
Das Bundesverkehrsministerium steht in ständigem Austausch mit den Betreibern bewirtschafteter Raststätten und Autohöfe. Daraus haben sich folgende Maßnahmen ergeben:
- 24-Stunden-Öffnung der Tankstellen im Netz von Tank & Rast
- Vergrößertes Angebot an warmen Gerichten "to go"
- Kostenfreie Sanitäranlagen und Fernfahrerduschen
- Kontrolle und Erweiterung der sanitären Anlagen
- Schaltung einer "Brummi-Hotline": 0800 9 555 777
Bund und Länder arbeiten eng mit der Europäischen Kommission zusammen, um an relevanten Grenzübergängen gesonderte Fahrspuren für den Transport wichtiger Waren wie Medikamente und Lebensmittel einzurichten. Auf diesen "Green Lanes" sollen die Kontrollen nicht länger als 15 Minuten dauern.
Laut Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs ist bei Einreisen aus Drittstaaten in den Schengen-Raum ausdrücklich eine Ausnahme für Personal im Gütertransport und weiteres erforderliches Transportpersonal vorgesehen.
In Bezug auf die Binnengrenzen sind laut Bundespolizei insbesondere Personen mit deutschem Aufenthaltstitel und Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie Berufspendler von der Einreisebeschränkung nach Deutschland ausgenommen.
Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit auch für die Risikobewertung sind die Bundesländer sowie ihre Kommunen und Städte verantwortlich.
Schienengüterverkehr
Der innerdeutsche und grenzüberschreitende Güterverkehr läuft weitgehend normal. Die enge Zusammenarbeit der DB Netz AG mit den Infrastrukturbetreibern der Nachbarstaaten sowie mit den Güterbahnen, die auf dem DB-Netz verkehren, erlaubt auch für den Fall größerer Störungen eine schnelle Reaktion.
Kapazitäten sind vorhanden. Um Transporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, können sowohl bei DB Cargo als auch bei den Wettbewerbsbahnen zusätzliche Kapazitäten aufgenommen werden. DB Cargo hat für Neukunden eine Hotline freigeschaltet: +49 203 9851 9000.
Luftfrachtverkehr
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass wichtige Funktionen des Luftfrachtverkehrs erhalten bleiben. Daraus haben sich unter anderem folgende Maßnahmen ergeben:
Mit den Bundesländern wurde maximale Flexibilität bei Ausnahmen vom Nachtflugverbot abgestimmt, um deutsche Urlauber wie auch Luftfracht jederzeit einfliegen zu können.
Crews von Frachtflugzeugen werden von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen. Damit sind sie nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeiten wieder einsatzfähig.
Im Nur-Frachtverkehr wird vorerst auf Nicht-Verfügbarkeitserklärungen deutscher Luftfahrtunternehmen verzichtet, da alle Luftfrachtkapazitäten derzeit benötigt werden.
Die in den kommenden Monaten ablaufenden Zulassungen von Transporteuren werden ohne Vor-Ort-Kontrolle um einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten verlängert.
Bundesregierung und Logistikunternehmen haben für den Transport dringend benötigter Schutzausrüstung eine Luftbrücke zwischen Deutschland und China gespannt.
Das Luftfahrt-Bundesamt steht in engem Kontakt zu deutschen Luftfahrtunternehmen, um eine praktikable Anwendung der Dienst- und Ruhezeiten zu unterstützen.
Schiffsgüterverkehr
Alle regelmäßigen Hafenstaatkontrollen unter ausländischer Flagge fahrender Schiffe wurden vor dem Hintergrund der COVID-19-Ausbreitung ausgesetzt. Kontrollen werden nur in Notfällen von einem "Krisen-Team" durchgeführt.
Schiffszeugnisse und Zeugnisse von Seeleuten, die nach dem 1. Januar 2020 abgelaufen sind, werden bis zum 30. Juni 2020 akzeptiert. Damit ist gewährleistet, dass Seeleute ihre Arbeit fortführen können.
Um die volle Funktionsfähigkeit der Seehäfen aufrechtzuerhalten, wurde festgelegt, dass die medizinische Ausstattung von Seeschiffen nicht unter die aktuellen Exportbeschränkungen fällt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Flaggenstaatverwaltung.
Ziel ist es, die Wasserstraßen in den nächsten Monaten - obgleich zeitlich eingeschränkt - für den Schiffsverkehr verfügbar zu halten und damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland zu leisten.
Verfügbares Personal wird auf das stark genutzte Kernnetz konzentriert. Der Betrieb der Schleusen an Wasserstraßen außerhalb des Kernnetzes wird, sofern Personal verfügbar, zeitlich ebenfalls eingeschränkt.
Wichtige Sondertransporte oder notwendige Überführungsfahrten werden bei rechtzeitiger Anmeldung auch außerhalb der eingeschränkten Betriebszeiten auf den Bundeswasserstraßen ermöglicht.
Alle Maßnahmen und tagesaktuellen Informationen finden Sie auf der Internetseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Beschäftigung in der Logistik
Auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten sowie weitere Informationen zum Thema.
Unterstützung für Unternehmen
Auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten sowie weitere Informationen zum Thema.