Demokratiefördergesetz
Eine starke Demokratie lebt von den Menschen, die sie tragen. Um jene, die sich für ein gutes Miteinander engagieren, besser zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Demokratiefördergesetz eingebracht. Es soll Projekte zur Demokratieförderung verlässlich und bedarfsgerecht fördern können und so mehr Planungssicherheit bieten.
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„Dieses Jahr mit seinen Bedrohungen im Äußeren – mit dem furchtbaren Angriffskrieg Russlands in der Ukraine – und im Inneren zeigt: Wir müssen unsere Demokratie aktiv schützen“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser in Berlin bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs zum Demokratiefördergesetz. Diesen hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen.
Faeser betonte, dass staatliches Handeln gefragt sei. Gerade bei der Aufdeckung des mutmaßlichen Terror-Netzwerks von Reichsbürgern in der vergangenen Woche habe man gesehen, dass der Staat wachsam sei und entschlossen und „mit aller Härte“ gegen Verfassungsfeinde vorgehe.
Faeser: Zivilgesellschaft „Bollwerk gegen Extremismus“
Neben einem wehrhaften Staat braucht es aber auch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Gemeinschaft und ein gutes Miteinander einsetzen. Die Demokratie lebe vom Engagement vieler Millionen Bürgerinnen und Bürger. Diese demokratische Zivilgesellschaft sei eines der „stärksten Bollwerke gegen Extremismus“, so Faeser.
Die engagierte Zivilgesellschaft „benötigt jede Unterstützung, die wir ihr geben können“, ergänzte Bundesfamilienministerin Lisa Paus. Daher sei es wichtig, dass das Kabinett den Gesetzentwurf für ein Demokratiefördergesetz beschlossen habe. Damit stärke man diejenigen, „die unsere vielfältige Demokratie mit ihrem Engagement stärken und schützen“.
Verlässliche Förderung – mehr Planungssicherheit für Projekte
Ziel des Demokratiefördergesetzes ist es, Projekte zur Förderung der Demokratie und zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt sowie zur Extremismusprävention vor Ort verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können. Mit dem Gesetz stelle der Bund die wichtige Arbeit der Initiativen und Projekte „auf eine stabilere und nachhaltigere Grundlage, die vorhandenen und bewährten Strukturen können aufrechterhalten und weiterentwickelt werden“, erläuterte Paus.
Bislang war es so, dass der Bund Projekte nur für eine bestimmte Zeit fördern konnte, weil es keine gesetzliche Grundlage für die längerfristige Förderung gab. Der Gesetzentwurf für das Demokratiefördergesetz schafft nun erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Demokratie und der Prävention jeglicher Form von Extremismus. Somit können Projekte auch längerfristig gefördert werden und haben mehr Planungssicherheit. Einen Anspruch auf Förderung begründet das Gesetz nicht.
Förderung zahlreicher Projekte
Seit Jahren schon fördert der Bund zahlreiche dieser Projekte mit wachsenden finanziellen Mitteln. Standen 2016 für die beiden größten Bundesprogramme „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ noch 62,5 Millionen Euro bereit, sollen es im nächsten Jahr 212 Millionen Euro sein.
- Bundesprogramm „Demokratie leben“: Die Initiative des Bundesfamilienministeriums ist das bundesweit größte Förderprogramm für eine starke Demokratie. Seit 2015 werden Projekte unterstützt, die sich für Demokratie, Vielfalt und gegen Menschenfeindlichkeit einsetzen. Aktuell fördert das Programm etwa 600 Projekte, im nächsten Jahr stehen dafür 200 Millionen Euro zur Verfügung.
- Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ fördert Projekte für demokratische Teilhabe speziell in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Dafür stellt das BMI jährlich zwölf Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden ganz unterschiedliche Projekte: Seien es pädagogische Formate gegen Hass im Netz, Angebote gegen Ausgrenzung in Ausbildung und Beruf, Beratungsstellen im Bereich islamistischer Extremismus oder präventiv-pädagogische Angebote für inhaftierte jugendliche Straftäterinnen und Straftäter.
Die geförderten Projekte und Programme sollen auch weiterhin wissenschaftlich begleitet werden, um sie auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen.
Was tut der Bund noch zur Stärkung der Demokratie?
Im Frühjahr hat das Innenministerium einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorgestellt. Er enthält ein Bündel kurzfristig wirksamer repressiver und präventiver Maßnahmen, zum Beispiel den Entzug der Waffenerlaubnis bei als rechtsextrem eingestuften Personen, die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem Öffentlichen Dienst oder den Ausbau von Beratungsangeboten. Noch in Arbeit befindet sich derzeit eine Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft