Existenzminimum bleibt steuerfrei

Die Bundesregierung hat den 12. Existenzminimumbericht beschlossen. Er legt unter anderem fest, dass 2019 und 2020 wegen erhöhter Lebenshaltungskosten auch das Existenzminimum steigt. Es bleibt wie in der Vergangenheit steuerfrei.

Der Begriff Existenzminimum bezeichnet die finanziellen Mittel, die zur Deckung der materiellen Bedürfnisse erforderlich sind, um ein Überleben zu gewährleisten.

Grund- und Kinderfreibeträge erhöht

Der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene, der aktuell bei 9.000 Euro liegt, steigt im Jahr 2019 auf 9.168 Euro, und im Jahr 2020 auf 9.408 Euro, der Kinderfreibetrag von derzeit 4.788 auf 4.896 (2019) bzw. 5.004 Euro (2020). Die zweite Kinderfreibetragskomponente "Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung" bleibt mit 2.640 Euro konstant.

Der Grundfreibetrag ist der jährliche Betrag, bis zu dem das Einkommen nicht versteuert werden muss.  

Durch die Erhöhung des Kinderfreibetrags wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kindergelderhöhung nachvollzogen.

Einkommenssteuertarif gesenkt

Gleichzeitig wird mit dem heute ebenfalls beschlossenen Steuerprogressionsbericht der Einkommensteuertarif gesenkt, um die sogenannte "kalte Progression" auszugleichen. Das bedeutet: Es fallen weniger Steuern insbesondere auf kleinere Löhne und Einkommen an.

Die Inflationsrate gibt an, wie sich innerhalb eines Jahres die Preise für private Verbrauchsausgaben verändern. Deswegen wird sie auch als "Teuerung" oder "Teuerungsrate" bezeichnet. Wenn Lohnsteigerungen nur die Inflation ausgleichen, steht Menschen trotz höherer Löhne nicht mehr Geld zur Verfügung. Wenn das passiert, spricht man von "kalter Progression".