Evaluierungsbericht im Kabinett
Die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz zu Füllstandsvorgaben von Gasspeichern haben sich bewährt. Das zeigt der Evaluierungsbericht Gasspeichergesetz, den das Bundeskabinett beschlossen hat.
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Die Gasspeicher in Deutschland sind für eine Versorgung mit Gas insbesondere in den Wintermonaten essentiell. Sie gleichen in Kälteperioden Nachfragespitzen aus und stellen eine gleichmäßige Gasversorgung sicher.
Foto: picture alliance/Sven Simon
Energie muss verlässlich verfügbar sein, damit die Wirtschaft funktionieren kann. Sie hält die Infrastrukturen des alltäglichen Lebens aufrecht und versorgt Verbraucherinnen und Verbraucher. Deutschland verfügt mit einem Gasspeichervolumen von rund 24 Milliarden Kubikmetern über das größte Erdgasspeichervolumen in der Europäischen Union – das entspricht mehr als sechs Milliarden Litfaßsäulen. Diese Menge reicht aus, um Deutschland für zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate zu versorgen.
Gasspeicher spielen bedeutende Rolle
Die Gasspeicher in Deutschland sind für eine Versorgung mit Gas insbesondere in den Wintermonaten essentiell. Sie gleichen in Kälteperioden Nachfragespitzen aus und stellen eine gleichmäßige Gasversorgung sicher.
Im Winter 2021/22 waren die Füllstände der Speicher historisch niedrig. Die Situation auf den Energiemärkten war extrem angespannt, die Märkte waren unsicher und die Energiepreise schwankten stark. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde das Energiewirtschaftsgesetz geändert und Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen („Gasspeichergesetz“) eingeführt.
Seit dem 30. April 2022 stellt das „Gasspeichergesetz“ sicher, dass die deutschen Gasspeicher zu Beginn des Winters ausreichend gefüllt sind. Die §§ 35a ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geben konkrete Füllstände vor: Zum 1. September müssen die Speicher zu 75 Prozent gefüllt sein, zum 1. Oktober zu 85 Prozent, zum 1. November sollen es 95 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent sein.
Regeln haben sich bewährt
Die eingeführten Maßnahmen haben hohe Füllstände der Gasspeicher sichergestellt und so wesentlich zur Versorgungssicherheit und Entspannung auf den Energiemärkten beigetragen.
Die Versorgungssicherheit mit Erdgas sicherzustellen ist weiterhin notwendig. Die Regelungen sollten deshalb bis April 2027 fortgeführt werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Evaluierungsbericht. Hier wurde überprüft, ob die Vorschriften über den 1. April 2025 hinaus fortgelten und bestehenden Regelungen angepasst werden sollten.