Europawahl 2024
Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl für das Europäische Parlament statt. Für alle, die an dem Tag keine Möglichkeit haben, in ihr Wahllokal zu gehen, gibt es eine praktische Alternative: die Briefwahl. Sie kann noch bis zum 7. Juni beantragt werden.
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Wer am Wahltag im Urlaub ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal gehen kann, hat trotzdem die Möglichkeit an der Europawahl am 9. Juni 2024 teilzunehmen. Dank der Briefwahl, sind andere Verpflichtungen und Bedürfnisse am Wahltag kein Grund, nicht zu wählen.
Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder und jede Wahlberechtigte per Post erhalten hat. Diesen Antrag gilt es auszufüllen und an die zuständige Gemeindebehörde zu schicken, die bereits auf dem mitgesendeten Briefumschlag vermerkt ist. Der Antrag kann auch persönlich abgegeben werden.
Gut zu wissen: Es muss kein Grund angegeben werden, weshalb jemand nicht persönlich in das Wahllokal gehen kann. Das gilt seit einer Änderung des Wahlrechts 2008.
Wichtige Fristen: Briefwahl beantragen und abschicken
Die Briefwahl kann bis zum 7. Juni, 18 Uhr, beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist dies sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich – etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Der Wahlbrief muss spätestens am 9. Juni, dem Wahlsonntag, bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Dann endet die Wahl und es wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesendet werden. Jeder und jede trägt selbst das Risiko, dass der eigene Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Zu spät eintreffende Wahlbriefe können nicht berücksichtitgt werden.
Die Briefwahl in vier Schritten
So funktioniert die Stimmabgabe per Brief:
- Die Stimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und zukleben.
- Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“, mit Datum und Unterschrift versehen.
- Den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
- Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
Gut zu wissen: Innerhalb Deutschlands ist die Zustellung des Wahlbriefs kostenfrei. Der Brief muss also nicht frankiert werden.
Fehler bei der Briefwahl vermeiden: Wann ist ein Stimmzettel ungültig?
Ein Stimmzettel ist nur dann gültig, wenn er den Willen der wählenden Person zweifelsfrei erkennen lässt und er keinen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
Das heißt: Es muss deutlich gemacht werden, wem die Stimme gilt – ob durch ein Kreuz oder ein anderes Symbol, ist der wählenden Person überlassen. Zulässig sind also auch beispielsweise ein Punkt, Haken, Doppelkreuz und Ähnliches. Kennzeichnung mit einem Smiley hingegen machen die Stimmabgabe ungültig, da das Symbol mehrdeutig zu lesen ist und daher keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen lässt.
Ein Stimmzettel ist zudem ungültig, wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. So sind beispielsweise allgemeine oder kritische Anmerkungen, Erläuterungen zu den Gründen der Stimmabgabe, Äußerungen zur Wahl sowie Hinweise auf die Wählerin oder den Wähler unzulässig. Die Stimmabgabe soll sich auf das klare sachliche Votum ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken.
Gut zu wissen: In Zweifelsfällen entscheidet nicht eine Person allein, ob eine Stimme ungültig ist. Darüber berät der gesamte Wahlvorstand.
Wer steht zur Wahl?
Auf jedem Stimmzettel zur Europawahl stehen jeweils 34 Parteien zur Wahl. Die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln ist bundesweit nicht einheitlich. Sie hängt von der Zahl der Stimmen ab, die eine Partei in den einzelnen Bundesländern bei der Europawahl 2019 erzielt hat. Wahlvorschläge von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, die an der letzten Europawahl nicht teilgenommen haben, schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an.
Ist die Stimmabgabe per Briefwahl sicher?
Ja. Seit 1957 besteht in Deutschland die Möglichkeit, auch per Brief zu wählen. Die Zulässigkeit hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt.
Kann der Wahlbrief auf dem Postweg verloren gehen oder vernichtet werden?
Die Briefe sind sehr deutlich als Briefwahlunterlagen erkennbar. Das Vernichten von Postsendungen kann unter den Tatbestand der Sachbeschädigung fallen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Das Öffnen des Briefes gilt zudem als ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Kann der Wahlbrief oder der Stimmzettel gefälscht werden?
Wer das Ergebnis einer Wahl fälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Kann ein Stimmzettel von Wahlhelfenden ignoriert werden?
Sowohl die in den Wahllokalen als auch die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden von ehrenamtlichen Wahlhelfenden (aus der Wählerschaft) öffentlich und für alle kontrollierbar ausgezählt. Wahlbetrug ist strafbar.
Wer trotz aller Sicherheitsvorkehrungen an der Richtigkeit der Wahlergebnisse (auch jenen der Briefwahl) zweifelt, kann in jedem Wahllokal der Stimmzettelauszählung beiwohnen und prüfen, ob alles ordnungsgemäß abläuft.