Gemeinsam für Frieden und Sicherheit

Deutschland im UN-Sicherheitsrat Gemeinsam für Frieden und Sicherheit

Eine starke europäische Stimme: Deutschland gehört in den Jahren 2019 und 2020 dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Eines der Ziele der Bundesregierung ist es, die Zusammenarbeit der EU-Staaten im Gremium zu stärken - zum Beispiel bei friedenserhaltenden Maßnahmen und im Konfliktmanagement.

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Foto zeigt eine Szene aus dem UN-Sicherheitsrat

Aktuell sind fünf EU-Staaten im Gremium vertreten: Frankreich und Großbritannien als ständige, sowie Deutschland, Belgien und Polen als nichtständige Mitglieder.

Foto: UN Photo/Eskinder Debebe

Als Mitglied im UN-Sicherheitsrat will Deutschland eine starke europäische Stimme einbringen und dazu beitragen, dass von den EU-Staaten ein Signal der Geschlossenheit ausgeht. Die Bundesregierung engagiert sich für eine internationale Ordnung auf Basis verbindlicher Regeln. Dahinter steht die Überzeugung, dass globale Sicherheitspolitik nur in multilateraler Perspektive erfolgreich zu gestalten ist.

Im April 2019 hatte Deutschland in der Nachfolge Frankreichs für einen Monat den Vorsitz im Sicherheitsrat inne. Beide Länder gestalteten diese Rolle in enger Abstimmung als Zwillingsvorsitze ("Jumelage") aus – ein Novum in der Geschichte des seit 1946 bestehenden Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Frauen, Frieden und Sicherheit

Um Frieden, Sicherheit und Stabilität zu fördern, hat die Bundesregierung bereits während des deutschen Sicherheitsratsvorsitzes im April 2019 einen Schwerpunkt auf das Thema "Frauen, Frieden und Sicherheit " gesetzt. Deutschland greift damit ein Anliegen auf, das auch zu den Prioritäten der Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den Vereinten Nationen für Friedenseinsätze und Krisenbewältigung im Zeitraum 2019 bis 2021 zählt.

Neben einer intensiveren Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen geht es auch darum, Frauen in bewaffneten Konflikten besser zu schützen, insbesondere vor den Gefahren sexualisierter Gewalt. Die Bundesregierung setzt sich deshalb für mehr politische Teilhabe von Frauen sowie einen besseren Schutz vor sexueller Gewalt in Konfliktregionen ein.

Vielfältige Kooperation für Frieden und Nachhaltigkeit 

Europäische Union und Vereinte Nationen arbeiten in vielen verschiedenen Bereichen weltweit zusammen. So leiteten EU und UN zum Beispiel im März 2019 gemeinsam die dritte Brüsseler Konferenz über die Zukunft Syriens und der Region.

Auch sind beide Organisationen Mitglieder des "Libyen-Quartetts" (EU, UN, Afrikanische Union, Arabische Liga), das Maßnahmen koordiniert, um Frieden in Libyen zu schaffen. Während in Venezuela das gemeinsame Bereitstellen humanitärer Hilfe im Vordergrund steht, unterstützt die EU die UN-Friedensmission in Mali mit Maßnahmen zum Schulungs- und Kapazitätsaufbau.

Nicht zuletzt setzt sich die EU nachdrücklich für die vollständige Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen ein. Diesem Anliegen widmet sich auch der "SDG-Gipfel" auf Ebene der Staats- und Regierungschefs, der am 24. und 25. September 2019 in New York stattfinden wird.

Der UN-Sicherheitsrat besteht aus fünf ständigen, mit einem Vetorecht ausgestatteten Mitgliedern: China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA. Darüber hinaus werden jeweils für die Dauer von zwei Jahren zehn nichtständige Mitglieder gewählt. Diese sind 2019 und 2020 neben Deutschland die EU-Staaten Belgien und Polen, sowie Äquatorialguinea, Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Indonesien, Kuwait, Peru und Südafrika.

EU-Mitglieder arbeiten zusammen

Die EU-Mitgliedstaaten stimmen sich zu allen UN-Themen eng miteinander ab. Speziell zur Arbeit des Sicherheitsrats gibt es regelmäßige Treffen der EU-Mitgliedstaaten, die sogenannten "Artikel 34-Treffen". Sie sind nach Artikel 34 des EU-Vertrags benannt, der die Koordinierung des Handelns der EU-Mitgliedstaaten in internationalen Organisationen festschreibt. Dem oder der EU-Außenbeauftragten (derzeit Federica Mogherini, künftig: Josep Borrell) kommt dabei die Aufgabe zu, die gemeinsamen Standpunkte der EU zu den Themen des Sicherheitsrates vorzutragen.