Weiterer Schritt auf dem Weg zum europäischen Aufbaufonds

Eigenmittelbeschluss Weiterer Schritt auf dem Weg zum europäischen Aufbaufonds

Alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben ihre Zustimmung zum sogenannten Eigenmittelbeschluss gegeben. Die EU-Kommission kann nun mit der Schuldenaufnahme zur Finanzierung des Corona-Aufbaufonds beginnen. Bundestag und Bundesrat hatten für Deutschland bereits im Februar mit ihrer Zustimmung den Weg zum Eigenmittelbeschluss geebnet.

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Die Grafik zeigt den Umfang und die Ziele des EU-Aufbaufonds (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Über den EU-Aufbaufonds können 672,5 Milliarden Euro EU-Finanzhilfen und -Darlehen 
beantragt werden.

Überschrift: Für eine gemeinsame Erholung nach der Corona-Krise
 
Gemeinsam finanzieren

  • 672,5 Mrd. € für Investitionen
  • 360 Mrd. € als Kredite 
  • 312,5 Mrd. € als Zuschüsse

Zukunftsgerichtet investieren

  • mind 37 % für den Klimaschutz
  • mind. 20 % für Digitalisierung
  • und für Wirtschaftswachstum, Jobs und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Foto: Bundesregierung

Der Eigenmittelbeschluss ist die Grundlage für die Finanzierung des europäischen Aufbauinstruments „Next Generation EU“. Er ermächtigt die Europäische Kommission, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Die Ratifizierung in allen 27 Mitgliedsstaaten ist Ende Mai erfolgt – sie war notwendig, damit die EU-Kommission mit der Mittelaufnahme beginnen kann.

In Deutschland hatten hatten Bundestag und Bundesrat bereits im Februar mit ihrer Zustimmung zum Eigenmittelbeschluss den Weg für den europäischen Aufbaufonds geebnet. Bereits am 19. Februar war eine EU-Verordnung in Kraft getreten, auf deren Grundlage die EU-Mitgliedstaaten Mittel aus den 672,5 Milliarden Euro EU-Finanzhilfen und -Darlehen für öffentliche Investitionen und Reformen beantragen können.

Diese  „Verordnung über eine europäische Aufbau- und Resilienzfazilität“ war am 12. Februar 2021 in einem formellen Akt vom Präsidenten des Europaparlaments, David Sassoli, und dem portugiesischen Premierminister Antonio Costa als Vertreter der EU-Ratspräsidentschaft unterschrieben worden. Zuvor hatten der Rat der EU-Staaten und das Parlament das Programm endgültig gebilligt. 

Die Finanzhilfen sollen die 27 Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, die Auswirkungen der Covid‑19-Pandemie zu bewältigen, den ökologischen und digitalen Wandel voranzubringen und widerstandsfähige und inklusive Gesellschaften aufzubauen.

Detaillierte Finanzpläne vorlegen

Um das Geld zu erhalten, müssen die EU-Staaten der EU-Kommission detaillierte Pläne vorlegen und zum Beispiel die Finanzierungsziele für Grünes und Digitales belegen oder die wirtschaftspolitischen Empfehlungen zum engeren Zusammenwachsen der EU umsetzen.

Das Bundeskabinett hat den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) am 27. April 2021 beschlossen und nach Brüssel übermittelt. Auf Basis des am 16. Dezember 2020 im Kabinett verabschiedeten Entwurfs wurde der Plan in einem intensiven Dialog mit der Europäischen Kommission erstellt.

Klimawandel und Digitalisierung im Fokus

Deutschland kann mit bis zu 25,6 Milliarden Euro an Zuschüssen rechnen, von denen Unternehmen, Beschäftige, strukturschwache Regionen und der Klimaschtz profitieren sollen. Der deutsche Aufbau- und Resilienzplan übersetzt die politischen Schwerpunkte für eine wirtschaftliche Erholung und für eine zukunftsfähige Wirtschaft und Gesellschaft in geeignete Maßnahmen. Er umfasst sechs Schwerpunkte, die auf die Bewältigung der beiden großen Herausforderungen unserer Zeit, den Klimawandel und die digitale Transformation, fokussieren:

  • Klimapolitik und Energiewende
  • Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur
  • Digitalisierung der Bildung
  • Stärkung der sozialen Teilhabe
  • Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems
  • Moderne Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen