Anträge auf Wirtschaftshilfen von mehr als 2 Millionen Euro möglich

Screenshot der Homepage www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Corona-Hilfen der Bundesregierung

Foto: BMWI

Eine Änderung des EU-Beihilferechts gibt den Unternehmen ab jetzt eine flexible Auswahlmöglichkeit, welche Beihilfe sie in Anspruch nehmen – entweder die Kleinbeihilfe-, die Fixkosten- oder die Schadensausgleichsregelung. Zudem hat die EU-Kommission die Höchstbeträge für die Beihilfen heraufgesetzt: Kleinbeihilfen sind nun bis 1,8 Millionen Euro möglich (bislang maximal 800.000 Euro), Fixkostenhilfen bis 10 Millionen Euro (bislang maximal 3 Millionen Euro).

Mit den neuen Spielräumen des EU-Rechts können die Unternehmen die Fördermittel bestmöglich für ihre jeweilige Situation nutzen, so das Bundeswirtschaftsministerium. Die Auszahlung erfolgt wie bislang über die zuständigen Stellen der Länder. Bei der November- und Dezemberhilfe sind aktuell bereits rund 7,2 Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt worden.

Änderungsanträge sind möglich

Wurde bereits ein Antrag gestellt, konnte aber nicht die gesamte beantragte Summe ausgezahlt werden, kann nun ein Änderungsantrag gestellt werden. Auch wenn bereits auf Grundlage des bisherigen Rahmens die volle Fördersumme ausgezahlt wurde, kann der Antrag nachträglich auf eine andere Grundlage gestützt und ein Änderungsantrag gestellt werden.

Anträge auf Corona-Hilfen der Bundesregierung können auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  gestellt werden. Mehr Informationen zu den erweiterten November- und Dezemberhilfen lesen Sie in einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums .