Erfolgsmodell duale Ausbildung 

50 Jahre Berufsbildungsgesetz Erfolgsmodell duale Ausbildung 

Vor 50 Jahren trat das Berufsbildungsgesetz in Kraft: Erstmals wurde die berufliche Bildung bundes- und branchenübergreifend geregelt. Heute ist das Gesetz ein Garant für die hohe Qualität der beruflichen Bildung in Deutschland - und dient weltweit vielen Staaten als Vorbild.

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Der 1. September 1969: ein wegweisendes Datum für die duale Berufsausbildung in Deutschland. Erstmals wurden bundesweit einheitliche Regelungen für betriebliche Ausbildungen verankert. Das Wort Berufsbildung wurde definiert und Lehrlinge als Auszubildende bezeichnet. Auch die Rechte und Pflichten der Auszubildenden regelt das Berufsbildungsgesetz: und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche.

Blaupause für andere Länder

Das vor 50 Jahren verabschiedete Gesetz ist ein wesentlicher Grundpfeiler für das Erfolgsmodell der dualen Berufsausbildung. Vielen Ländern innerhalb und außerhalb Europas dient es als "Blaupause" für eine funktionierende berufliche Bildung und die Partnerschaft zwischen Staat und Wirtschaft.

Die Bedeutung des Berufsbildungsgesetzes

Vor 50 Jahren wollten Politik, Wirtschaft und weitere Interessenvertreter den hohen Wert beruflicher Bildung gesetzlich verankern. Mit dem Gesetz wurde das sozialpartnerschaftliche Konsensprinzip institutionalisiert. Gemeinsame Ziele waren:

- das bis dahin zersplitterte Ausbildungsrecht für verschiedene Berufe zusammenzufassen

- Unklarheiten in den Ausbildungsrechten zu beseitigen

- sowie den Einfluss des Staates auf die Qualität der Ausbildung zu sichern.

So wurde das damalige Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (heute: Bundesministerium für Bildung und Forschung) federführend für den Bereich der beruflichen Bildung. Entscheidend war, dass das Gesetz trotz der erstmals festgelegten bundes- und branchenweit einheitlichen Regelungen zur Ausbildung flexible Spielräume beließ. Diese Flexibilität trägt mit dazu bei, dass das Berufsbildungssystem stets weiterentwickelt werden kann. Dies sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Bis heute gilt das Gesetz als "Verfassung der Berufsbildung". 

Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

2005 wurde das Berufsbildungsgesetz umfassend novelliert. Dies ermöglichte beispielsweise, dass zeitlich befristete Ausbildungsabschnitte im Ausland erstmals als Teil einer anerkannten Berufsausbildung im dualen System behandelt wurden. Zudem wurden starre Grenzen sowohl zwischen betrieblicher und schulischer Berufsausbildung als auch zwischen Aus- und Fortbildung aufgehoben.

Im Mai dieses Jahres hat die Bundesregierung eine weitere Novellierung des Berufsbildungsgesetzes beschlossen. Damit will die Bundesregierung die berufliche Bildung an neue Entwicklungen anpassen und sie fit für die Zukunft machen. Erstmals wird es eine Mindestvergütung für Auszubildende geben. Sie liegt ab 2020 bei 515 Euro im ersten Lehrjahr. Bis 2023 soll die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr auf 620 Euro steigen.

Außerdem sieht die Novelle international anschlussfähige Fortbildungsbezeichnungen vor. Das erhöht die Karriere- und Mobilitätschancen auf dem weltweiten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus soll es einfacher werden, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

70 Prozent werden übernommen

Die duale Berufsausbildung ist ein Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Kombination von betrieblicher Praxis und Berufsschule bietet Jugendlichen gute Voraussetzungen für den Einstieg in das Arbeitsleben und eine erfolgreiche Zukunft.  

Mehr als die Hälfte eines Altersjahrgangs entscheidet sich für eine Lehre in einem der mehr als 300 Ausbildungsberufen. Und mehr als 70 Prozent der Jugendlichen werden von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen.

Den Unternehmen sichert das System der dualen Ausbildung die Fachkräftebasis von morgen. 2018 konnten die Betriebe mehr als 531.000 neue Ausbildungsverträge abschließen. Das war ein Plus von etwa 8.100 im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze lag sogar bei über 574.000

Ein wichtiger Beleg für den Erfolg dieses Modell ist die im europäischen Vergleich niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland.

Duales Ausbildungssystem auch weltweit gefragt

Immer mehr Länder aus Europa und aller Welt sind an deutschem Know-how in der Berufsbildung interessiert. In Frankreich gibt es schon seit Jahrzehnten Austauschprogramme mit deutschen Ausbildungsstätten. Mit Ländern wie Italien, Portugal, Lettland oder der Slowakei seit einigen Jahren. Auch außerhalb Europas ist die deutsche duale Ausbildung gefragt. So wurde beispielsweise in Mexiko mit deutscher Unterstützung ein "Runder Tisch" mit Fachleuten aus Wirtschaft und Bildung eingerichtet.

Gerade mit Blick darauf, Jugendarbeitslosigkeit niedrig zu halten, gilt Deutschland als Erfolgsmodell. Die Bundesregierung führt mit vielen Regierungen einen intensiven Dialog über Berufsausbildung. Ziel ist, Partnerländer dabei zu unterstützen, Elemente praxisorientierter beziehungsweise dualer Berufsausbildung in ihr jeweiliges System wirksam einzubeziehen.

Die duale Berufsausbildung mit der Kombination von betrieblicher Praxis und Berufsschule war nicht das Ergebnis einer bewussten Planung. Lange Zeit haben sich Betriebslehre und Berufsschule zunächst unabhängig voneinander entwickelt. Erstmals festgeschrieben wurde das duale Prinzip der Berufsausbildung in der "Gewerbeverordnungsnovelle" von 1897. Im Jahr 1923 wurde in Preußen der Begriff der "Berufsschule" eingeführt. Der Begriff des "dualen Systems" der Berufsausbildung prägte erst 1964 der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen. Er erstellte ein "Gutachten für das berufliche Ausbildungs- und Schulwesen". 1969 brachte das Berufsbildungsgesetz entscheidende Impulse für die duale Berufsausbildung.