Vier Vorteile für Energiesparer

Fördersummen steigen Vier Vorteile für Energiesparer

40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. Hier gibt es ein großes Einsparpotenzial. Die Bundesregierung hat daher die Förderung für Energieeffizienz und energetisches Bauen und Sanieren erhöht. Von diesen vier Punkten profitieren Sie.

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Grafik zeigt Zuschüsse für neue Heizungen

Mit bis zu 45 Prozent der Investitionssumme bezuschusst die Bundesregierung die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage. 

Foto: Bundesregierung/imago/Rainer Weisflog/dpa/Daniel Maurer/blickwinkel/Frank May

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit einer Reihe von Maßnahmen die Klimabeschlüsse der Bundesregierung aus September 2019 umgesetzt. Energieeffizientes Bauen und Sanieren wird nun noch stärker gefördert. Hausbesitzer erhalten für den Austausch ihrer alten Ölheizung eine Prämie.

1. Zuschüsse für Sanierungen

Von der verbesserten Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren profitieren Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Für Komplettsanierungen auf Effizienzhausniveau können Hauseigentümer Zuschüsse von bis zu 40 Prozent erhalten - sowohl als Tilgungszuschuss zu einem KfW-Kredit als auch in Form eines direkten Investitionszuschusses. Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, beispielsweise Dämmmaßnahmen, verdoppelt sich der Fördersatz: Zukünftig gibt es einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent.

2. Kredithöchstbetrag steigt

Auch die Fördersätze für klimafreundliche Neubauten werden angehoben - auf bis zu 25 Prozent. Zudem steigt der Kredithöchstbetrag sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen auf 120.000 Euro. Auch Unternehmen und Kommunen profitieren: Bei Komplettsanierungen von Nichtwohngebäuden steigt der Fördersatz auf bis zu 35 Prozent.

3. Austauschprämie für Ölheizung

Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage wird mit einer Austauschprämie gefördert. Hier sind je nach Anlage Förderungen von bis zu 45 Prozent möglich.

Bei einer Alternative, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird - zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage - ist ein Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten möglich. Für eine Gas-Hybridheizung, die beispielsweise durch die Einbindung von Solarthermie einen Anteil erneuerbarer Energie von mindestens 25 Prozent aufweist, gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 40 Prozent.

4. Energiesparer erhalten Steuervorteile

Außerdem ergänzt eine neue steuerliche Förderung die bestehenden Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums. Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Auch der Austausch einer alten Ölheizung wird steuerlich begünstigt. Die Kosten solcher Maßnahmen werden künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht.

Für energetische Baubegleitung und Fachplanung lassen sich sogar bis zu 50 Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Die progressionsunabhängige Ausgestaltung gewährleistet, dass Gebäudebesitzerinnen und Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Die steuerliche Förderung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und kann erstmalig mit der Steuerklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden.

Gefördert wird auch die Energieberatung der Verbraucherzentralen. Für Verbraucher ist der "Basis-Check" zu Hause sogar kostenlos. Die Energieberatung für Wohngebäude der BAFA wird bezuschusst. 

Alle Programme im Überblick für die Zielgruppen Eigenheimbesitzer, Unternehmen und Kommunen sowie Informationen zur Antragstellung unter www.machts-effizient.de/foerderprogramme . Eine schnelle Übersicht gibt auch der Förderwegweiser Energieeffizienz .