Von A bis G: Neues Energielabel seit 1. März

Energieeffizienz Von A bis G: Neues Energielabel seit 1. März

Bereits seit 1994 gibt es das EU-Energielabel. Es prangt sichtbar auf allen Elektrogeräten – vom Kühlschrank über Waschmaschinen, Fernseher bis hin zu Wäschetrocknern. Damit soll ein Anreiz zum Kauf eines besonders energieeffizienten Gerätes geschaffen werden. Für einige Elektrogeräte gibt es seit Anfang März 2021 eine neue Kennzeichnung. Weitere folgen in den kommenden Jahren.

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Video Das neue Energielabel

Das bekannte bunte und europaweit geltende Energielabel erleichtert den Vergleich der verschiedenen Modelle. Man findet es beispielsweise auf Waschmaschinen, Fernsehern, Kühlschränken oder Heizungen. Denn bei Elektrogeräten ist nicht nur der Anschaffungspreis, sondern auch der Stromverbrauch ein wesentlicher Kostenfaktor.

Energieverbrauch als Entscheidungshilfe beim Kauf

Auf den ersten Blick ist deshalb die Energieeffizienzklasse an Buchstaben von A bis G und an den dazu passenden Farbbalken zu erkennen. Grün bedeutet die höchste Effizienzklasse, Rot die niedrigste. Auf dem Label ist nicht nur der Energieverbrauch eines Gerätes zu sehen. Es enthält weitere Produktinformationen, wie zum Beispiel den Wasserverbrauch bei Waschmaschinen oder die Lautstärke eines Kühlschranks. Diese Informationen sind in Form von Piktogrammen angegeben. Je nach Effizienzklasse lassen sich so die verschiedenen Geräte miteinander vergleichen und können zu einer jährlichen Kostenersparnis von mehreren Hundert Euro beitragen.

Die Energieeffizienz-Kennzeichnungspflicht geht zurück auf die sogenannte „Ökodesign-Richtlinie“ der Europäischen Union. Die Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte) sieht vor, für energieverbrauchsrelevante Produktgruppen durch einzelne Maßnahmen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und an die Ressourceneffizienz festzulegen.

Mit Hilfe dieser sogenannten Produkte-Vorordnungen können besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom europäischen Binnenmarkt ausgeschlossen werden, um die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu unterstützen. Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland erfolgte durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) vom 27. Februar 2008.

Neues Energielabel - Änderungen seit März 2021

Elektrische Haushaltsgeräte sind in den vergangenen Jahren deutlich energieeffizienter geworden. So befinden sich in mehreren Produktgruppen fast alle Geräte bereits in den obersten Effizienzklassen. Deutliche Unterschiede sind daher kaum noch zu erkennen. In einigen Produktgruppen gibt es sogar keine Produkte mehr in den niedrigen Effizienzklassen.

Deshalb hat die Europäische Union (EU) das Energielabel überarbeitet, indem die Produkte wieder über die gesamte farbige Effizienzskala von A bis G verteilt sind. So kann es sein, dass ein Produkt, das bislang mit A+++ gekennzeichnet war, künftig der Energieeffizienzklasse B oder C zugeordnet wird –  trotz gleichem Energieverbrauch wie vorher.

Das neue EU-Energielabel gilt ab 1. März 2020

Das neue EU-Energielabel gilt ab dem 1. März 2021

Foto: www.stromspiegel.de

Welche Produkte erhalten die neue Kennzeichnung?

Die Umstellung begann ab 1. März 2021 mit folgenden Produktgruppen:

  • Kühl- und Gefriergeräte inklusive Weinlagerschränke
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen inklusive Waschtrockner
  • Fernsehgeräte und Monitore

Was ändert sich konkret?

  • Die bekannte farbige Effizienzskala bleibt erhalten.
  • Die Plus-Klassen A+ bis A+++ entfallen.
  • Die Einteilung reicht wieder von A bis G.
  • Gleichzeitig werden die Klassengrenzen so verschoben, dass Produkte wieder über die gesamte Bandbreite eingeteilt werden können.

Auch auf den neuen Labeln sind Symbole beziehungsweise Piktogramme enthalten, die Zusatzinformationen zu spezifischen Produkteigenschaften wie Fassungsvolumen, Bildschirmdiagonale, Lautstärke oder Wasserverbrauch bieten. So dürfte beispielsweise der Wasser­verbrauch pro Wasch­zyklus oder Spül­durch­lauf mehr aussagen als ein abstrakter vierstel­liger Jahres­verbrauch wie er üblicherweise auf dem alten Label dargestellt war.

„Reparieren statt Wegschmeißen“ – mehr Anforderungen an Langlebigkeit

Mit der Einführung des neuen EU-Energielabels seit 1. März 2021 treten auch strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit von Elektrogeräten in Kraft. Ziel ist dabei, dass Produkte eine längere Lebensdauer haben. So müssen Hersteller künftig Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorhalten. Beispiel Spülmaschine: Kleinteile wie Sprüharme, Dichtungen oder Besteckkörbe müssen 10 Jahre verfügbar sein.

Auch müssen die Produkte so gestaltet sein, dass bestimmte Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinander- und wieder zusammengebaut werden können. Entsprechende Reparaturinformationen sind schon beim Kauf mitzuliefern.

Ab September 2021 erfolgt die Umstellung für Lampen und Leuchten. Für alle anderen kennzeichnungspflichtigen Elektrogeräte wie Wäschetrockner, Staubsauger oder Backöfen findet die Umstellung voraussichtlich ab dem Jahr 2024 statt. Die Effizienzkennzeichnungen für Heizungen werden erst ab 2026 geändert. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.