Emissionshandel

Die EU hat den Emissionshandel 2005 eingeführt und damit ein zentrales marktwirtschaftliches Instrument zum Klimaschutz geschaffen. Wer die Luft mit Treibhausgasen belastet, benötigt hierzu Rechte. Diese können in Form von Zertifikaten erworben werden. Die Zertifikate berechtigen eine Industrieanlage zum Ausstoß einer genau festgelegten Menge an Kohlendioxid (CO2) . Verursacht sie mehr Emissionen, muss der Betreiber zusätzliche Zertifikate kaufen. Wer umgekehrt seine Emissionen reduziert, kann Emissionszertifikate verkaufen und so Erlöse erzielen.

Wurden die Zertifikate zunächst kostenlos abgegeben, kamen ab 2008 etwa zehn Prozent der Berechtigungen in den Verkauf. Seit 2013 wird der überwiegende Teil versteigert. Außerdem wurden aus Wettbewerbsgründen ein EU-weites Cap und EU-weit einheitliche Zuteilungsregeln eingeführt. Die Gesamtmenge für alle emissionshandelspflichtigen Anlagen sinkt jährlich um 1,74 Prozent. Industriesektoren, die einem starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, erhalten übergangsweise kostenlose Berechtigungen; die Zuteilung erfolgt anhand anspruchsvoller Richtwerte. Die Erlöse aus den Versteigerungen fließen in den nationalen und internationalen Klimaschutz.

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