Hilfe für junge Familien in Corona-Zeiten

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Eltern sitzen mit zwei Kindern auf der Couch und lesen ein Buch.

Junge Familien, bei denen derzeit Kurzarbeit oder Arbeitsausfall gelten, erhalten nun mehr Unterstützung.

Foto: Getty Images/Simon Ritzmann

Damit Eltern durch Arbeitszeitänderungen in der Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen, hat die Bundesregierung die Elterngeld-Regelungen vorübergehend angepasst: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I reduzieren das Elterngeld nicht und haben bei einem weiteren Kind auch keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.

Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, wie beispielsweise Pflegepersonal, Ärzte oder Polizisten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben. Das heißt: Ist es ihnen nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, können sie diese geltend machen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021.

Partnerschaftsbonus bleibt erhalten

Außerdem sollen Eltern den sogenannten Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen.

Über die Formulierungshilfe des Bundeskabinetts, die im Umlaufverfahren beschlossen wurde, muss der Bundestag noch entscheiden. Mehr zu der Anpassung des Elterngeldes lesen Sie hier .