Der Einspeisevorrang bezeichnet die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgeschriebene bevorrechtigte Einspeisung erneuerbarer Energien. Das heißt, bevor Strom aus konventionellen Energien ins Netz eingespeist wird, kommt Ökostrom zum Zug.
Der Einspeisevorrang bezeichnet die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgeschriebene bevorrechtigte Einspeisung erneuerbarer Energien. Das heißt, bevor Strom aus konventionellen Energien ins Netz eingespeist wird, kommt Ökostrom zum Zug.