Anträge noch bis 2. Oktober möglich

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200 Euro Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler Anträge noch bis 2. Oktober möglich

Wer noch keinen Antrag auf die Energiepreispauschale von 200 Euro gestellt hat, kann das noch bis Anfang Oktober tun. Wie funktioniert das genau? Und wer hat Anspruch auf die Zahlung? Fragen und Antworten im Überblick.

1 Min. Lesedauer

Eine junge Frau sitzt eingewickelt in einer Decke auf der Couch. Auf ihrem Schoss ein Laptop.

Noch bis 2. Oktober: Studierende können die Energiepreispauschale online beantragen.

Foto: Getty Images/iStockphoto/MAHIR UYSAL

Bisher haben über 2,8 Millionen Antragsberechtigte die Einmalzahlung erhalten. Das entspricht einer Antragsquote von gut 79,2 Prozent – ca. 562 Millionen. Euro wurden ausgezahlt.

Wie lange kann die Einmalzahlung noch beantragt werden?

Der Antrag kann noch bis zum 2. Oktober 2023 gestellt werden.

Seit März 2023 ist der Antrag auf Einmalzahlung von 200 Euro bundesweit möglich. Bund und Länder haben dafür gemeinsam eine Antragsplattform entwickelt.

Wer bekommt die Einmalzahlung?

Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro haben:

  • Studierende
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen. 

Wo kann man die Einmalzahlung beantragen?

Auf der Webseite www.einmalzahlung200.de kann die Auszahlung der 200 Euro beantragt werden. Für die Beantragung wird ein Zugangscode benötigt. Diesen erhält man von der Ausbildungsstätte, beispielsweise von der Hochschule oder Berufsschule. Folgende Schritte müssen dann durchgeführt werden:

  • Zugangscode eingeben
  • Mit Bund-ID anmelden
  • Identität nachweisen
  • Online-Antrag ausfüllen

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält man abschließend per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung.

Eine Hotline unterstützt bei Fragen rund um die Einmalzahlung. Sie ist unter der Telefonnummer 0800 2623 003 zu erreichen, dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Kann man die Einmalzahlung auch bekommen, wenn die Ausbildung oder das Studium bereits abgeschlossen sind?

Wer bis zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikuliert oder an einer Ausbildungsstätte angemeldet war, kann die Einmalzahlung erhalten.

Noch weitere Fragen? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantwortet sie in einem ausführlichen FAQ zur Einmalzahlung.