Mehr Effizienz im Zivilprozess

Justiz Mehr Effizienz im Zivilprozess

Im Juli 2019 hatte das Bundeskabinett beschlossen, verschiedene Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) zu ändern und zu modernisieren. Es geht darum, die Qualität und Effizienz zivilgerichtlicher Verfahren zu steigern und die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes weiterhin zu gewährleisten. Der Bundestag hatte das Gesetz im November beschlossen, der Bundesrat hat es gebilligt und am 1. Januar 2020 treten wesentliche Teile in Kraft.

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Richter mit Hammer im Gerichtssaal.

Die Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen soll ausgebaut werden. 

Foto: Getty Images/Chris Ryan

Um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern, sind entsprechende gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich. Die neuen Regelungen, tragen dem Wandel der Lebensverhältnisse, der gewachsenen Komplexität der Rechtsbeziehungen und den veränderten Erwartungen an die Justiz Rechnung.

Im Einzelnen geht es um Folgendes:

  • Die bisher in einer Übergangsvorschrift enthaltene Mindestgrenze für die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen wird dauerhaft festgeschrieben, um den Bundesgerichtshof zu entlasten. Demnach erfordert eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof einen Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro.
  • Die Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen soll ausgebaut werden. Zu diesem Zweck wird vorgeschrieben, dass bei den Land- und Oberlandesgerichten verpflichtend Spezialspruchkörper für Pressesachen, das Erbrecht sowie insolvenzrechtliche Streitigkeiten und Beschwerden eingerichtet werden. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, um den dafür zuständigen Ländern und Gerichten genügend Zeit zur Umsetzung zu geben.
  • Sachverständige sollen auch außerhalb einer förmlichen Beweisaufnahme zur Unterstützung des Gerichts beratend hinzugezogen werden können, insbesondere bei technisch komplexen Sachverhalten.
  • Auch die Möglichkeiten zum Abschluss eines wirksamen Vergleichs vor Gericht werden erleichtert.
  • Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere punktuelle Änderungen der Zivilprozessordnung (ZPO), die die Effizienz der zivilrechtlichen Gerichtsverfahren ohne Einbußen des Rechtsschutzes steigern.