Mehr Geld für Agrarumweltprogramme

Agrarpolitik Mehr Geld für Agrarumweltprogramme

Die Landwirtschaft trägt effektiv zu mehr Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz bei. Deshalb werden auch im kommenden Jahr entsprechende Maßnahmen mit Mitteln aus dem EU-Haushalt gezielt gefördert. Das Gesetz dazu ist am 17. Juli 2021 in Kraft getreten.

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Das Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes ermöglicht es im Antragsjahr 2022 acht Prozent der so genannten "Direktzahlungen" aus der "Ersten Säule" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die "Zweite Säule" umzuschichten.

Bereits seit 2015 werden jährlich Direktzahlungsmittel in die zweite Säule umgeschichtet. Von 2015 bis 2019 waren dies jährlich 4,5 Prozent, in 2020 und 2021 jeweils 6 Prozent.

Gezielte Förderung von Klima- und Umweltschutz

Die zweite Säule der GAP umfasst gezielte Programme zur Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der ländlichen Räume.

Durch die Umschichtung können insbesondere Maßnahmen weiter finanziert werden, die auch bisher aus Umschichtungsmitteln finanziert wurden. Zusätzlich ist es möglich, neue Maßnahmen zu ergreifen, die ebenfalls zum Ziel haben, höhere Umweltstandards umzusetzen. So zum Beispiel Maßnahmen wie das Anlegen von Blühstreifen oder zur Verringerung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Auch der Öko-Landbau kann mit diesen zusätzlichen Mitteln gefördert werden.

Das ist ein wichtiger Beitrag, um die Herausforderungen zu meistern, vor denen die Landwirtschaft in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz steht.

Ausblick: GAP-Reform ab 2023

Ab 2023 sollen dann ausgehend von 10 Prozent – ansteigend bis 2026 auf 15 Prozent - der jährlichen Direktzahlungen in die zweite Säule der GAP (in die zusätzliche Förderung der ländlichen Entwicklung) ließen.

Mindestens 35 Prozent dieser Mittel für ländliche Entwicklung müssen wiederum für Umwelt-, Klima- oder Tierschutz-Maßnahmen reserviert werden.

Weiterhin sieht die GAP-Reform vor, dass die EU-Mitgliedstaaten mindestens 25 Prozent des Direktzahlungsbudgets für Öko-Regelungen bereitstellen. Damit sollen Landwirtinnen und Landwirte für die Umsetzung klima- und umweltfreundlicher Verfahren sowie für die Verbesserung des Tierschutzes belohnt werden.

Deutschland werden für die Direktzahlungen jährlich 4,9 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zur GAP-Reform finden Sie hier .