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Die ersten Abschlagszahlungen für Gasimporteure werden nicht vor dem 31. Oktober 2022 fällig, das hat das Bundeskabinett am 16. September beschlossen. Aktuell prüft die Bundesregierung noch Einzelfragen bei der Gasbeschaffungsumlage. Die entsprechende Verordnung trat am 21. September 2022 in Kraft.