So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Datenschutz nach dem Tod So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Was passiert mit meinen E-Mails, wenn ich sterbe? Obwohl rund 90 Prozent aller Deutschen ab zehn Jahren im Internet unterwegs sind, hat sich eine Mehrheit noch nicht mit dieser Frage auseinandergesetzt. Es gibt viele Gründe, sich noch heute um den eigenen digitalen Nachlass zu kümmern. Was Sie dafür tun können.

4 Min. Lesedauer

Eine Grafik mit drei Tipps, wie man seine Daten auch über den Tod hinaus schützt

Nur, wer einen Überblick über seine digitalen Accounts hat, kann sie auch sicher an den gewünschten Erben übergeben.

Foto: Bundesregierung

Bundesverbrauchschutzministerin Christine Lambrecht hat darauf hingewiesen, dass die digitale Welt "einen immer größeren Raum in unserem Leben" einnimmt. Gleichzeitig haben zwei Drittel der Internetnutzer ihren digitalen Nachlass nicht geregelt. Das ist das Ergebnis einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnik, die von der Bundesregierung gefördert wurde. Lambrecht möchte deshalb jetzt prüfen, wie die Verbraucherfreundlichkeit bei der Vererbung digitaler Werte verbessert werden kann.

Der digitale Nachlass schließt alle elektronisch verfügbaren Daten, Vertragsbeziehungen und Vermögen mit ein, die Verstorbene hinterlassen. Dazu gehören sowohl finanzielle Werte wie ein PayPal-Guthaben sowie ideelle Werte wie ein Facebook-Profil. Sind diese Daten den Erbenden nicht bekannt, können sie sich auch nicht um deren Abwicklung kümmern. Ungeahnte Verträge bleiben häufig im Dunkeln, bis plötzlich Mahnungen eintreffen. Das können Sie tun:

1. Liste anlegen

Um für den digitalen Nachlass vorzusorgen, sollte man eine Person seines Vertrauens bestimmen und eine Liste mit allen Konten, einschließlich der Passwörter, anlegen. Sie sollte stets aktuell gehalten und ausgedruckt an einem sicheren Ort oder als Dokument auf einem verschlüsselten USB-Stick hinterlegt werden.

Ein Muster für diese Liste  sowie für die Anweisungen, wie mit dem digitalen Nachlass zu verfahren ist, bietet die Verbraucherzentrale an. Hier werden die Konten und Passwörter für genutzte E-Mail-Dienste, den Versandhandel, soziale Netzwerke, Bezahldienste, eigene Webseiten und Internetverkäufe abgefragt. Auch Daten etwa zu Online-Banking oder zu Streaming-Diensten sollte man hinterlegen.

2. Vollmacht für Vertrauensperson erstellen

Mit der Vollmacht wird die Vertrauensperson benannt, die den digitalen Nachlass im Sinne des Verstorbenen beziehungsweise der Verstorbenen regeln soll. Ergänzt wird sie durch weitere detaillierte Angaben: Welche Daten sollen gelöscht, welche Verträge gekündigt werden und was soll mit den Profilen in sozialen Netzwerken und mit ins Netz gestellten Fotos geschehen? Ebenso kann man festlegen, was mit Geräten wie Computer, Smartphone, Tablet und den dort gespeicherten Daten passieren soll.

Wichtig: Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein. Unabdingbar ist, dass sie "über den Tod hinaus" gilt. Sollten Zugangsdaten auf einem lokalen Datenträger wie einem USB-Stick für die Erben gesichert worden sein, sollte dieser mit einem Masterpasswort verschlüsselt sein, das bei einer Vertrauensperson wie einem Notar hinterlegt ist. Das Programm KeePass bietet unabhängig von einem Serveranbieter viele zusätzliche Sicherheitsoptionen und ist deshalb gut für diesen Zweck geeignet.

3. Rechtssicher: ein Testament verfassen

Man kann den digitalen Nachlass auch in einem Testament regeln. Dieses muss ebenso alle Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten enthalten. Hier lässt sich beispielsweise festlegen, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten erhalten.

Auch das Testament muss handschriftlich verfasst, klar formuliert und unterschrieben sein. Selbstformulierte Testamente können schnell unwirksam sein. Deshalb lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht oder zum Notar.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2018 haben Betroffene nun Klarheit: Der digitale Nachlass ist wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln. Das heißt: Alle Rechte und Pflichten der Verstorbenen an Online-Diensten gehen auf die Erbinnen und Erben über. Sie können über alle persönlichen Daten der Verstorbenen in E-Mail-Diensten und über deren Konten in sozialen Netzwerken verfügen - auch wenn, wie im Fall des BGH, bei Facebook ein Konto in den Gedenkzustand versetzt wurde.

4. Digitalen Nachlass bei Google und Facebook regeln

Bislang haben nur wenige Internetanbieter Regelungen für den digitalen Nachlass erlassen. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dienste oder in den Nutzerbereich. Google beispielsweise bietet einen Kontoinaktivität-Manager an. Über ihn können Nutzerinnen und Nutzer Google zu Lebzeiten mitteilen, wer nach einer längeren Inaktivität Zugriff auf ihre Daten haben darf.

Facebook kann Konten in den sogenannten "Gedenkzustand" versetzen. Außerdem gibt es bei Facebook die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt zu benennen, der sich um das Konto im Gedenkzustand kümmert. Alternativ können Nutzerinnen und Nutzer festlegen, dass das Konto im Todesfall dauerhaft gelöscht werden soll.

Die Verwaltung des digitalen Nachlasses wird nicht zuletzt von einigen Firmen auch als Dienstleistung angeboten. Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass hierbei Kosten entstehen und Zugriff auf - zum Teil sehr persönliche - Daten gewährt wird. Auch die Sicherheit der Daten sei bei solchen Unternehmen schwer einzuschätzen.

Mit dem Wissen, dass die persönliche digitale Kommunikation komplett für Erbinnen und Erben zugänglich wird, sollte jede Online-Nutzerin und jeder Online-Nutzer festlegen, wer ihr digitales Erbe verwalten und wie mit den persönlichen Daten umgegangen werden soll. Weitere Informationen dazu finden Sie auch bei der Stiftung Warentest .