Neustart für die digitale Energiewende

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Intelligente Strommessgeräte Neustart für die digitale Energiewende

Die Bundesregierung will den Einbau intelligenter Strommessgeräte schneller voranbringen. Die Systeme helfen dabei, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten – ein wichtiger Baustein der Energiewende. 

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Grafik zu Smart Meter

„Smart Meter“ sind Allround-Talente, um Energiekosten zu senken und Effizienz und Komfort zu steigern.

Foto: Bundesregierung/Shutterstock(3)

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll der Einbau intelligenter Strommesssysteme – sogenannter Smart-Meter – unbürokratisch und schneller möglich sein. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12. Mai zugestimmt. Der Bundestag hat es am 20. April 2023 beschlossen und es trat am 27. Mai 2023 in Kraft.

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien, der stärkere Einsatz von Elektroautos im Verkehrsbereich und Wärmepumpen in Gebäuden erfordern eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch. Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler und damit auch komplexer werden und dafür brauchen wir Smart-Meter und eine Digitalisierung der Energiewende“, betonte Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz .

Smart-Meter ermöglichen es, den Stromverbrauch beziehungsweise die Einspeisung effizient zu steuern. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten klare Informationen über ihren eigenen Verbrauch. Netzbetreiber können die Netzauslastung besser überwachen.

Die Einführung dieser intelligenten Systeme geht allerdings nicht mit der Geschwindigkeit voran, die für die Energiewende benötigt wird. Die Bundesregierung sorgt daher für Beschleunigung, indem sie das Messstellenbetriebsgesetz anpasst.

Hohe Anforderungen an Datenschutz

Der sogenannte Rollout – also der Einbau – intelligenter Messsysteme bedarf künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Hersteller am Markt erfüllen mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Die bestehenden Auflagen werden mit dem Gesetz ausgebaut mit präzisen Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

Ein weiteres wesentliches Element: Der Rollout kann sofort mit bereits zertifizierten Smart-Metern starten. Bestimmte Funktionen sollen später per Anwendungsupdate bereitgestellt werden.

Verbindlicher Fahrplan bis 2030

Das Gesetz sieht einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber sind per Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers.

Strom verbrauchen, wenn er günstig ist

Spätestens ab 2025 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Smart-Meter nutzen, von dynamischen Tarifen profitieren: Sie können dann Strom beziehen, wenn er in kostengünstigeren Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung zur Verfügung steht. Das nutzt nicht nur Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch dem Markt und der Netzstabilität.

Gedeckelte Kosten für Messsysteme

Die Kosten für ein intelligentes Messsystem für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber werden auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Dafür werden die Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt. 

Bei Verbaucherinnen und Verbraucher mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz ist wegen des höheren Einsparpotenzials eine Preisobergrenze von 50 Euro pro Jahr vorgesehen – zuvor waren es 100 Euro pro Jahr.