Die "Vier Mächte" in Deutschland von 1945 bis 1990

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Die "Vier Mächte" in Deutschland von 1945 bis 1990

Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkräfte am 8. Mai 1945 hatten die Siegermächte am 5. Juni mit der Feststellung der Besatzungszonen sowie der Einsetzung eines Alliierten Kontrollrates offiziell die Regierungsgewalt in Deutschland übernommen.

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Ausgangspunkt: Die Potsdamer Konferenz

Großbritannien, die USA und die Sowjetunion kamen vom 17. Juli bis 2. August 1945 zur "Potsdamer Konferenz" zusammen. Das Ergebnis dieser Konferenz war das "Potsdamer Abkommen". Inhalt: die politische und geografische Neuordnung Deutschlands, seine Entmilitarisierung, die von Deutschland zu entrichtenden Reparationen und der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern.

Frankreich war an dieser Konferenz nicht beteiligt, stimmte den Potsdamer Beschlüssen aber am 4. August 1945 unter Vorbehalten zu. Das Potsdamer Abkommen stellte die Gesamtverantwortung aller Alliierten (der "Vier Mächte") für Gesamtdeutschland fest.

Die Konferenz in Potsdam markierte das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa. In gewisser Weise aber auch den Beginn des Kalten Krieges. Auf eine gemeinsame Besatzungspolitik in Deutschland konnten sich die Alliierten nicht einigen. Und die Sowjetunion verhalf überall in Mittel- und Osteuropa, wo sie Einfluss nehmen konnte, moskautreuen Kommunisten zur Macht. Zudem entstand im Fernen Osten – in Korea – gerade ein neuer Konflikt, in dem sich die USA und die UdSSR gegenüberstanden.

Besatzungsstatut gilt in Berlin bis 1990

Am 10. April 1949 verabschiedeten die drei westlichen Alliierten Frankreich, Großbritannien und USA in Washington ein Besatzungsstatut für die deutschen Westzonen. Es trat am 21. September 1949 in Kraft. Damit wurde die "Alliierten Hohe Kommission" eingesetzt: Zivile "Hohe Kommissare" lösten die Militärgouverneure ab. Die drei Hohen Kommissare stellten als Vertreter ihrer Regierungen die oberste Gewalt dar und übten eine Kontrolle über die Bundesregierung sowie über die Regierungen der Länder aus.

Erst mit Inkrafttreten der "Pariser Verträge" am 5. Mai 1955 endete das Besatzungsstatut, die Bundesrepublik Deutschland wurde ein souveräner Staat. Bestimmte "alliierte Vorbehaltsrechte" blieben jedoch wirksam. So behielten die drei Westmächte die "bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung" (Art. 2/Deutschlandvertrag in den Pariser Verträgen). Dies hieß auch, dass für West-Berlin weiterhin das Besatzungsstatus galt.

Die alliierten Vorbehaltsrechte verloren erst 1990 mit der deutschen Wiedervereinigung und dem Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 völkerrechtlich und endgültig ihre Wirkung.