Die DDR ändert ihre Verfassung

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1. Dezember 1989 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Die DDR ändert ihre Verfassung

1. Dezember 1989: Die DDR-Volkskammer streicht den Führungsanspruch der SED aus der Verfassung. Nur fünf Abgeordnete enthalten sich der Stimme.

1 Min. Lesedauer

Demonstranten tragen während einer Demonstration symbolisch den Machtanspruch der SED zu Grabe.

Streichung der führenden SED-Rolle

Foto: Gerhard Gäbler

Partei entfällt, Sozialismus bleibt

Seit 1974 lautet die Übersetzung von "Diktatur des Proletariats" ins DDR-Juristendeutsch: "Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei." So steht es in Artikel 1 Absatz 1 der DDR-Verfassung. Schon in der Vorgängerversion von 1968 war diese Formulierung zu finden, nur dass sich die DDR damals noch als "sozialistischer Staat deutscher Nation" bezeichnete.

Zwei Wochen, nachdem Ministerpräsident Hans Modrow den Wandel für unumkehrbar erklärt hat, zieht die Volkskammer nun verfassungsrechtliche Konsequenzen. Von der "Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei" soll nicht mehr die Rede sein. Allerdings bleibt es bei der Formulierung: "Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat." Wohl deshalb können auch die SED-Vertreter der Verfassungsänderung zustimmen.