Deutscher Bundestag beschließt dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen – Kulturstaatsministerin Grütters: „Stasi-Akten als Teil unseres gesamtstaatlichen Gedächtnisses bewahren“

Deutscher Bundestag beschließt dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen – Kulturstaatsministerin Grütters: „Stasi-Akten als Teil unseres gesamtstaatlichen Gedächtnisses bewahren“

  • Pressemitteilung 411
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Verantwortung des Bundesarchivs und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten verabschiedet.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte: „Wenn wir heute, nach einem langen Verständigungsprozess in Gesellschaft und Politik, die Eingliederung der Stasi-Akten in die Verantwortung des Bundesarchivs beschließen, ist dies keinesfalls ein Schlusspunkt in der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Ganz im Gegenteil: Es bedeutet die Fortsetzung der Aufarbeitung unter gesamtdeutschen Vorzeichen. Dafür steht auch der breite Konsens, mit dem das Gesetz im Deutschen Bundestag und seitens der Opferverbände getragen wird. Die Stasi-Unterlagen bleiben weiterhin unverzichtbar bei der Aufklärung persönlicher Schicksale, und sie dokumentieren eindrücklich, was es heißt, in einer Diktatur zu leben. So machen sie uns und auch künftigen Generationen den Wert eines demokratischen Rechtsstaats bewusst. Deshalb wollen wir sie dauerhaft als Teil unseres gesamtstaatlichen Gedächtnisses bewahren.“

Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Stasi-Unterlagen dauerhaft in der Verantwortung des Bundesarchivs gesichert. Dies bringt zugleich einen verbesserten Zugang zu den historischen Dokumenten mit sich: Künftig werden die Akten sowohl an sämtlichen Standorten des Bundesarchivs in ganz Deutschland als auch digital für die Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein. Darüber hinaus wird beim Deutschen Bundestag eine Ombudsperson für die Opfer der SED-Diktatur geschaffen. In Politik und Öffentlichkeit wird sie sich für die angemessene Berücksichtigung der Belange der Betroffenen einsetzen und den Deutschen Bundestag beraten.

Das Gesetz wird anschließend dem Bundesrat für seine Beratung zugeleitet und soll zum Ende der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen am 17. Juni 2021 in Kraft treten.

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