Datenschutzrecht novelliert

Datenschutz Datenschutzrecht novelliert

Das Datenschutzrecht wird neu strukturiert. Am 25. Mai 2018 treten die europäische Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Dies ist ein großer Schritt zur Angleichung der Datenschutzregelungen in Europa.

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Ein Laptop steht vor Netzwerkkabeln in einem Serverschrank.

Die Änderungen tragen den Erfordernissen von Datenverarbeitungen bei der nationalen Sicherheit Rechnung.

Foto: Bundesregierung/Tybussek

Eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist erforderlich, da Deutschland sein Datenschutzrecht an das geänderte Datenschutzrecht der EU anpassen muss. Das neue BDSG ergänzt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung, die unmittelbar in Deutschland gilt und ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft tritt.

Angleichung in Europa

Mit der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung wird ein großer Schritt zur Angleichung der Datenschutzregelungen in Europa und damit zu einem harmonisierten digitalen Binnenmarkt gemacht. Deutschland hatte bereits in 2017 die erforderlichen Gesetzesänderungen vorgenommen. Damit wurde frühzeitig Rechtsklarheit geschaffen und allen Betroffenen Zeit gegeben, sich auf auf die neue Rechtslage vorzubereiten.

Gestaltungsspielräume genutzt

Mit der Neugestaltung des neuen nationalen Datenschutzrechts werden Gestaltungsspielräume genutzt, die die europäische Verordnung den Mitgliedsstaaten einräumt. Daneben werden wesentliche Teile der Datenschutz-Richtlinie "Polizei und Justiz" umgesetzt.

Infolge der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes kommt es außerdem zu Änderungen an einer Vielzahl von anderen Gesetzen. Modifiziert werden etwa das Gesetz über den militärischen Abschirmdienst und das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst.

Neu gefasst wird auch das Gesetz zur Überprüfung von Personen, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) und das sogenannte Artikel 10-Gesetz.

Im Ergebnis bestehen weiterhin umfassende Regelungen, die den angemessenen Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten.