Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung
FAQ zur Corona-Impfung
Warum ist eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) wichtig? Was gilt für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren? Was wird für Impfungen in Schwangerschaft und Stillzeit empfohlen? Alle wichtigen Fragen und Antworten im Überblick.
- Informationen zur Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung)
- Weitere Informationen zur Corona-Impfung
- Informationen zu den zugelassenen Impfstoffen
- Digitaler Impfnachweis
- Sicherheit der Impfstoffe
Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt sich selbst und andere: seine Familie, Freunde und Kollegen.
Foto: Jochen Eckel
Informationen zur Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung)
Warum ist eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) wichtig?
Zunächst einmal: Covid-19-Impfstoffe schützen effektiv vor schweren Erkrankungen. Die in Deutschland verwendeten Impfstoffe verhindern Corona-Infektionen in erheblichem Maße und reduzieren die Ansteckungsgefahr für andere.
Studien belegen, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlassen kann, insbesondere bei Hochbetagten oder bei Menschen, die ein geschwächtes Immunsystem haben. Bei älteren Menschen ist es zudem so, dass die Immunantwort nach einer Impfung insgesamt geringer ausfällt. Hier kann eine Auffrischungsimpfung den Impfschutz wieder deutlich erhöhen. Der Körper bildet mehr Antikörper und kann sich so noch besser vor dem Virus schützen. Die Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster für das Immunsystem – deshalb wird sie auch als Booster-Impfung bezeichnet.
#Impfwissen – Teil 16
Wann sollte eine Impfung aufgefrischt werden?
Grundsätzlich gilt: Die Auffrischimpfungen soll in der Regel im Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall erwogen werden.
Wer kann jetzt eine Auffrischungsimpfung erhalten?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (in der Regel im Abstand von sechs Monaten nach der zweiten Impfung) für alle Personen ab 18 Jahren.
Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung, folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch Menschen, die bisher keine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, sollen vordringlich geimpft werden.
Eine Übersicht über die STIKO-Empfehlungen zur Corona-Impfung finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI).
Weitere Informationen:
Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Auffrischungsimpfung finden Sie auch hier in einem eigenen FAQ.
Wo bekomme ich eine Auffrischungsimpfung?
Auffrischungsimpfungen erfolgen unter anderem durch mobile Impfteams, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte oder in Impfzentren. Die Organisation und Durchführung der Auffrischungsimpfung liegt dabei in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Aktuelle Informationen zur Organisation vor Ort finden Sie auf der Infoseite Ihrer Landesregierung.
Weitere Informationen zur Corona-Impfung
Warum ist es wichtig, sich gegen Corona impfen zu lassen?
Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt vor allem sich selbst vor einem schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Zudem hilft jede Corona-Impfung dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. So schützt jeder, der sich impfen lässt, auch die eigene Familie, Freunde und die Gemeinschaft.
Wie wirksam ist die Impfung?
Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten die mRNA-Impfstoffe Comirnaty (Biontech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) eine Wirksamkeit von etwa 95 Prozent. Das bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu erkranken, ist bei den vollständig geimpften Personen um etwa 95 Prozent geringer als bei den nicht geimpften Personen.
Der Vektor-basierte Impfstoff Vaxzervia von AstraZeneca bietet nach aktuellen Erkenntnissen unter Einhaltung des empfohlenen Abstands von 12 Wochen zwischen beiden Impfungen eine Wirksamkeit von bis zu 80 Prozent, der ebenfalls Vektor-basierte Impfstoff Janssen von Janssen-Cilag International (Johnson & Johnson) erreicht nach der empfohlenen einmaligen Impfdosis eine Wirksamkeit von etwa 65 Prozent in allen Altersgruppen.
Auch wenn die Impfstoffe also nach derzeitigem Kenntnisstand eine gute Wirksamkeit bieten, kann es trotz einer Impfung zu einer Covid-19-Erkrankung kommen, da die Impfung keinen hundertprozentigen Schutz bietet. Allerdings zeigen Untersuchungen, dass geimpfte Personen im Falle einer Erkrankung in der Regel nur leichte Symptome aufwiesen oder häufig gänzlich symptomlos blieben.
Weitere Informationen zur Wirksamkeit der Covid-19-Schutzimpfung finden Sie beim RKI.
Welchen Einfluss haben die Virusvarianten auf die Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe?
Aktuell ist davon auszugehen, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen eine Infektion mit den bekannten Virusvarianten wirksam sind, insbesondere gegen die derzeit in Deutschland verbreitete sogenannte Delta-Variante.
Daher gilt grundsätzlich: Menschen, die eine Impfung gegen Covid-19 erhalten, sollten vollständig geimpft werden, also zwei Impfstoffdosen im empfohlenen Abstand erhalten (3-6 Wochen Comirnaty von Biontech/Pfizer, 4-6 Wochen Covid-19 Vaccine Moderna, 9-12 Wochen Covid-19 Vaccine AstraZeneca, ab 4 Wochen bei der empfohlenen Kreuzimpfung AstraZeneca/mRNA-Impfstoff), damit eine starke Immunantwort hevorgerufen werden kann.
Gibt es eine Impfpflicht?
Nein. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.
Wer wird mit welchem Impfstoff geimpft?
In Deutschland sind vier Impfstoffe zugelassen: die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna sowie die Vektorimpfstoffe von AstraZeneca und Johnson&Johnson.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, unter 30-Jährige ausschließlich mit dem Impfstoff von Biontech zu impfen. Diese Empfehlung gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für mögliche Auffrischimpfungen. Auch wenn zuvor ein anderer Impfstoff verwendet wurde, sollen weitere Impfungen mit Biontech erfolgen. Seit Einführung der Impfung mit mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna ist bekannt, dass nach Verabreichung dieser Impfstoffe in seltenen Fällen Herzmuskel- und/oder Herzbeutelentzündungen bei jüngeren Personen auftreten. Aktuelle Meldeanalysen zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Moderna häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Biontech.
Für Menschen ab 30 Jahren besteht nach der Impfung mit Moderna kein erhöhtes Risiko für eine Herzmuskelentzündung und Herzbeutelentzündung. Nach den bisher vorliegenden Sicherheitsberichten ist der akute Verlauf von impfstoffbedingten Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen überwiegend mild.
Die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson&Johnson sollen laut Empfehlung der STIKO vor allem bei Menschen über 60 Jahre eingesetzt werden. Hintergrund sind sehr selten auftretende schwerwiegende Nebenwirkungen (Hirnvenenthrombosen). Mit beiden Impfstoffen können sich laut STIKO aber auch jüngere Menschen impfen lassen, wenn sie das möchten und von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin umfassend aufgeklärt wurden.
Die STIKO empfiehlt außerdem bei Menschen, die bereits eine Erstimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff haben, die Zweitimpfung generell mit einem mRNA-Impfstoff vorzunehmen (Kreuzimpfung oder heterologes Impfschema). Eine Kreuzimpfung wird auch Menschen empfohlen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden. Vier Wochen nach erhaltener Impfung empfiehlt die STIKO eine ergänzende Impfung mit einem mRNA-Impfstoff, um den Schutz gegen Covid-19 deutlich zu erhöhen. Hintergrund ist, dass bei Geimpften mit Johnson&Johnson häufiger Impfdurchbrüche beobachtet wurden.
Was gilt für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren.
Die Bundesländer bieten Impfungen für 12- bis 17-Jährige an. Sie können in Impfzentren, bei niedergelassenen Kinder-, Jugend- und Hausärzten und als Angehörige von Beschäftigten auch durch Betriebsärzte geimpft werden. Dabei ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich sowie eine gegebenenfalls notwendige Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna sind von der Europäischen Kommission für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen. Es stehen ausreichend Impfdosen beider Hersteller zur Verfügung, um allen der ca. 4,5 Millionen 12- bis 17-jährigen Personen in Deutschland diese Impfung anbieten zu können.
Hat mein Kind Nachteile, wenn es nicht geimpft ist?
Nein, es gibt keine Impfpflicht. Ein sicherer Schulbetrieb wird für alle unabhängig von einer Impfung garantiert, zum Beispiel durch Tests. Gleiches gilt für Urlaubsreisen oder andere Aktivitäten, für die besondere Zugangsregeln gelten.
Was gilt für Schwangerschaft und Stillzeit?
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Corona-Schutzimpfung für Schwangere und Stillende. Zudem empfiehlt die STIKO allen im gebärfähigen Alter eine Impfung, damit bereits vor einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor Covid-19 besteht. Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und Stillende können mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs wie Biontech oder Moderna geimpft werden. Die Empfehlung der STIKO basiert auf Daten zum Risiko von schweren Covid-19 Verläufen in der Schwangerschaft sowie zur Effektivität und Sicherheit einer Impfung bei Schwangeren und Stillenden.
Wie viele Menschen wurden bereits geimpft?
Gesamtzahl der bundesweiten Impfungen.
Weitere aktuelle Zahlen zu den Impfungen veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit auf seinem Impfdashboard.
Warum weichen die tatsächlichen Impfquoten von den gemeldeten Impfungen ab?
Auf dem Impfdashboard des Bundesministeriums für Gesundheit werden die Impfquoten angegeben, die dem RKI über das Meldesystem DIM berichtet werden. Sie sind als Mindestimpfquoten zu verstehen, da eine hundertprozentige Erfassung durch das Meldesystem nicht erreicht werden kann. Das RKI geht davon aus, dass die tatsächliche Impfquote bis zu fünf Prozentpunkte höher liegt, als auf dem Impfdashboard angegeben.
Wo wird derzeit geimpft?
Vor allem in Arztpraxen, aber auch bei Betriebsärztinnen und -ärzten und in Impfzentren. Die Terminvergabe für Corona-Impfungen in Praxen regeln die Ärztinnen und Ärzte selbst – zum Beispiel per Telefon. Eine zentrale Einladung gibt es nicht.
Viele Bundesländer, Städte und Kreise bieten inzwischen Impfungen ohne Termin an. Aktuelle Informationen zur Organisation vor Ort finden Sie auf der Infoseite Ihrer Landesregierung.
Wo erhalte ich einen Impftermin?
Die Organisation der Impfung und die Vergabe der Termine regeln die Bundesländer. Informationen darüber, ob und wie Sie sich für die Impfung in Ihrem Bundesland anmelden können, finden Sie auf der Seite www.116117.de.
Die Terminvergabe für Corona-Impfungen in Praxen regeln die Ärztinnen und Ärzte selbst. Eine zentrale Einladung gibt es nicht.
Kann ich mich zeitgleich gegen Grippe und gegen Corona impfen lassen?
Ja. Die STIKO hat die Empfehlung ausgesprochen, dass eine Corona-Impfung zeitgleich mit einer Impfung mit Totimpfstoffen erfolgen kann – zum Beispiel der Grippeschutz-Impfung.
Damit gilt: Wer sich noch nicht gegen Corona hat impfen lassen oder eine Auffrischimpfung benötigt, kann das mit der Grippe-Impfung kombinieren. Man kann beide Impfungen in einem einzigen Impftermin vornehmen lassen.
Damit kann man sich mit geringem zeitlichen Aufwand vor teils schweren Erkrankungen im Herbst und Winter schützen. Denn auch eine Grippe-Erkrankung ist nicht harmlos: Sie kann insbesondere bei Vorerkrankten und Älteren einen schweren, teilweise tödlichen Verlauf nehmen
Was passiert, wenn ich an meinem Impftermin krank bin?
Die Impfung sollte bei Personen mit akuter, schwerer, fieberhafter Erkrankung verschoben werden. Leichte Erkrankungen ohne Fieber sind in der Regel kein Hinderungsgrund für eine Impfung.
Wenn Sie einen Termin in einer Arztpraxis haben und ihn krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte persönlich ab. Die Terminvergabe regeln die Praxen selbst. Bei einem Termin im Impfzentrum kann dieser online über die Buchungs-Plattform www.116117.de verschoben werden. Halten Sie hierfür Ihren jeweiligen Vermittlungscode bereit. Sie können sich aber auch per Telefon an die Corona-Impfhotline 116117 wenden. Denken Sie bitte daran, dass bei Verschiebungen oder Absagen des ersten Termins womöglich auch der zweite Termin verschoben beziehungsweise abgesagt werden muss.
Müssen die Impfintervalle eingehalten werden?
Derzeit ist die sogenannte Delta-Variante von SARS-CoV-2 in Deutschland stark verbreitet. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, die zweite Impfstoffdosis zeitgerecht wahrzunehmen.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt diese Impfabstände:
- Comirnaty (BioNTech/Pfizer): 3 bis 6 Wochen
- Spikevax (Moderna): 4 bis 6 Wochen
- Vaxzevria (AstraZeneca): 9-12 Wochen
- Kreuzimpfung (Vaxzevria/mRNA-Impfstoff): ab 4 Wochen
Wie oft muss die Impfung wiederholt werden?
Bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna und AstraZeneca sind zwei Impfungen nötig.
Die STIKO empfiehlt Personen, die einmal mit dem Covid-19-Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft worden sind, eine zusätzliche mRNA-Impfdosis (Biontech, Moderna) – ab vier Wochen nach der Impfung. Grund dafür ist, dass bei diesem Vakzin die meisten Infektionen von Geimpften beobachtet worden seien. Die Impfung kann durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, durch mobile Impfteams oder durch Betriebsärztinnen und -ärzte verabreicht werden.
Warum ist die Zweitimpfung wichtig?
Erst mit der zweiten Impfung erhält man einen vollständigen Schutz. Grund dafür ist das immunologische Gedächtnis: Nach der Verabreichung einer zweiten Impfstoffdosis „erinnert“ sich das Immunsystem an einen vorherigen Kontakt mit dem Coronavirus und reagiert entsprechend abwehrend mit Immungedächtniszellen und einer Bildung von Antikörpern. Ein vollständiger Impfschutz besteht in der Regel, wenn nach der letzten erforderlichen Impfdosis 14 Tage vergangen sind.
Vor allem zum Schutz vor der aktuell stark verbreiteten Delta-Variante ist ein vollständiger Impfschutz wichtig. Der Impfschutz gegenüber der Delta-Variante ist nach vollständiger Impfung fast ebenso gut wie gegenüber dem ursprünglichen Coronavirus oder der Alphavariante.
Welche Empfehlung gilt für Personen, die als erste Impfung AstraZeneca erhalten haben?
Neue Studienergebnisse zeigen, dass die Immunantwort nach einer Kreuzimpfung (erste Impfung mit AstraZeneca, zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff) deutlich besser ist als die Immunantwort nach zwei AstraZeneca-Impfungen. Aus diesem Grund empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ein verändertes Impfschema: Personen, die als erste Dosis eine AstraZeneca-Impfung erhalten haben, sollen einen mRNA-Impfstoff (Moderna oder BioNTech) als zweite Impfstoffdosis erhalten.
Weitere detaillierte Informationen zur AstraZeneca-Impfung finden Sie hier beim Bundesgesundheitsministerium.
Ab wann können sich Genesene impfen lassen?
Wer mit SARS-CoV-2 infiziert war, entwickelt in der Regel einen gewissen Schutz vor einer erneuten Infektion. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einer Impfstoffdosis in der Regel sechs Monate nach der Infektion. Eine Impfung ist jedoch bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Covid-19-Symptome möglich, wenn zum Beispiel aggressive Virusvarianten auftreten, gegen die eine frühere SARS-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr bietet.
Für die Impfung von Genesenen können alle zugelassenen Covid-19-Impfstoffe entsprechend den Empfehlungen der STIKO verwendet werden. Ein Nachweis darüber, dass Sie dann vollständig geimpft sind, stellen die jeweiligen Impfärztinnen und -ärzte aus.
Warum reicht nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine Impfstoffdosis aus?
Aufgrund der bestehenden Immunität nach einer früheren Infektion ist eine Dosis ausreichend, da sich dadurch bereits hohe Antikörperkonzentrationen erzielen lassen, die durch eine zweite Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden. Ob und wann zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Covid-19-Impfung notwendig ist, lässt sich gegenwärtig nicht sagen.
Bei Personen mit eingeschränkter Immunfunktion sollte im Einzelfall entschieden werden, ob eine Impfstoffdosis ausreicht oder zwei Impfungen verabreicht werden sollten. Auch wenn mehr als sechs Monate seit der Diagnosestellung vergangen sind, reicht eine Impfstoffdosis zur vollständigen Grundimmunisierung aus.
Wer bezahlt die Impfung?
Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Informationen zu den zugelassenen Impfstoffen
Welche Impfstoffe sind bisher zugelassen?
- Vier Impfstoffe sind zugelassen: Am 21. Dezember hat die EU-Kommission dem Impfstoff von BioNTech die Zulassung erteilt, am 6. Januar folgte die Genehmigung des Moderna-Impfstoffs. Der Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca ist seit dem 29. Januar in der EU zugelassen. Seit 11. März hat der Impfstoff von Johnson & Johnson eine EU-Zulassung.
- Grundlage sind entsprechende Empfehlungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA. Einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand der verschiedenen Impfstoffe finden Sie auf der Seite der EMA (eng.).
- Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden aktuell weltweit über 100 mögliche Impfstoffe klinisch getestet. Hier finden sie die Zusammenstellung der WHO (eng.)
Vier Impfstoffe sind derzeit zugelassen – hier ein Überblick.
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Überschrift: Corona-Pandemie bewältigen. So werden die Impfstoffe eingesetzt.
Darunter Tabelle mit den vier zugelassenen Impfstoffen:
- Comirnaty (BionTech/Pfizer), Impfstofftyp: mRNA; Anzahl Impfdosen 2 (Empfohlener Impfabstand 3 bis 6 Wochen); Altersempfehlung: ab 18 (Für 12- bis 17-Jährige mit bestimmten Vorerkrankungen wird Impfung empfohlen; ansonsten Impfung nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz möglich)
- Spikevax (Moderna), Impfstofftyp: mRNA; Anzahl Impfdosen 2 (Empfohlener Impfabstand 4 bis 6 Wochen); Altersempfehlung: ab 18
- Vaxzevria (AstraZeneca), Impfstofftyp: vektorbasiert; Anzahl Impfdosen 2 (Empfohlener Impfabstand 9 bis 12 Wochenn nach ärztlicher Absprache; je länger der Zeitraum innerhalb dieses Intervalls, umso höher die Wirksamkeit. Bei Kreuzimpfung mit mRNA-Impfstoffen mindestens 4 Wochen); Altersempfehlung: vorrangig ab 60 (der Einsatz unterhalb dieser Altersgrenze bleibt mit ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz möglich).
- Covid-19 Vaccine Janssen (Johnson&Johnson); Impfstofftyp: vektorbasiert; Anzahl Impfdosen: 1; Altersempfehlung: vorrangig ab 60 (der Einsatz unterhalb dieser Altersgrenze bleibt mit ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz möglich).
Foto: Bundesregierung
Worin unterscheiden sich die vier zugelassenen Impfstoffe?
Die Impfstoffe von BioNTech und Moderna sind mRNA-Impfstoffe. Diese enthalten Teile der Erbinformation des Coronavirus in Form von Boten-RNA (messenger RNA, mRNA). Mit dieser Art Bauplan werden Muskelzellen im Körper angeregt, das für das Coronavirus typische Spike-Protein selbst zu produzieren.
Das Immunsystem erkennt das Spike-Protein als fremd und bildet natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und Immunzellen. Wenn der Geimpfte später mit dem „echten“ Coronavirus in Berührung kommt, wird es vom Immunsystem erkannt. Die gebildeten Antikörper schützen dann vor einer schweren Erkrankung. Die mRNA aus dem Impfstoff bleibt nicht im Körper, sondern wird kurz nach der Impfung abgebaut.
Die Impfstoffe von AstraZeneca sowie Johnson & Johnson sind Vektorimpfstoffe. In diesem Fall dient ein abgeschwächtes, für den Menschen harmloses Virus als Transportmittel (Vektor) für Teile der Erbinformation des Coronavirus. Auch hier erhalten einige Körperzellen so einen Bauplan zur Herstellung des charakteristischen Spike-Proteins des Coronavirus und bauen es nach.
Das Immunsystem erkennt das Spike-Protein als fremd und bildet natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und Immunzellen. Wenn der Geimpfte später mit dem Coronavirus in Berührung kommt, wird es vom Immunsystem erkannt und bekämpft. Vektorimpfstoffe sind bereits erprobt und kommen beispielsweise zum Schutz gegen Ebola zum Einsatz.
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Wer wird mit welchem Impfstoff geimpft?
In Deutschland sind vier Impfstoffe zugelassen. Die beiden mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna werden für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen – somit nicht nur für Erwachsene, sondern auch für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche (Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche).
Die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson&Johnson sollen laut Empfehlung der STIKO vor allem bei Menschen über 60 Jahren eingesetzt werden. Hintergrund sind sehr selten auftretende schwerwiegende Nebenwirkungen (Hirnvenenthrombosen). Mit beiden Impfstoffen können sich laut STIKO aber auch jüngere Menschen impfen lassen, wenn sie das möchten und von ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin umfassend aufgeklärt wurden. Die STIKO empfiehlt außerdem bei Menschen, die bereits eine Erstimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff haben, die Zweitimpfung generell mit einem mRNA-Impfstoff durchzuführen (Kreuzimpfung oder heterologes Impfschema).
Digitaler Impfnachweis
Wie kann ich die Corona-Schutzimpfung nachweisen?
Die Corona-Schutzimpfung wird in Ihrem Impfpass erfasst. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung. Zusätzlich gibt es in der Corona-Warn-App und der CovPass-App des Robert Koch-Instituts auch die Möglichkeit, Impfungen mit dem digitalen Impfpass zu dokumentieren. Geimpfte können Informationen zur erfolgten Corona-Schutzimpfung bequem und digital auf ihrem Smartphone speichern. Hier finden sie weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis.
Ist der gelbe analoge Impfausweis noch gültig?
Ja. Der digitale Impfpass ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.
Sicherheit der Impfstoffe
Wie sicher ist eine Impfung?
In Deutschland wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Nach der Marktzulassung wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen.
Auch wenn die Impfstoffentwicklung dieses Mal deutlich schneller gelingt als bisher, geht damit kein Herabsenken der Standards für die Zulassung einher. Die Beschleunigung der Impfstoffentwicklung ist zum einen damit zu erklären, dass für sie viel Geld investiert wird und damit Studien ohne Zeitverzögerung im großen Stil durchgeführt werden können. Zum anderen überwachen und prüfen die Zulassungsbehörden die Impfstoffentwicklung so schnell es geht. Durch diese Priorisierung können die forschenden Firmen und Labore Zeit sparen und schneller von einer Prüfphase in die nächste gehen.
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Sind Nebenwirkungen möglich?
Ausgeschlossen werden können Nebenwirkungen nie. Auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Denn nur dann ist eine sichere Entscheidung möglich, für wen der Impfstoff unbedenklich ist und wer mehr Nutzen als Risiken durch eine Impfung hat. Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar beschreiben zu können. Dazu gehört auch, benennen zu können, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten können.
Aber auch nach einer Zulassung wird ein neu eingesetzter Impfstoff weiter beobachtet und beforscht. Manchmal lassen sich sehr seltene Nebenwirkungen erst nach der Zulassung erfassen. Sehr selten heißt zum Beispiel ein Fall auf mehr als 10.000 Geimpfte. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller. Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden. Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Sicherheitsberichte über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 im jeweiligen Zeitraum. Hier finden Sie die Sicherheitsberichte.
Wer soll nicht geimpft werden?
Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben. Außerdem: Kinder bis einschließlich elf Jahren, für die aktuell kein Impfstoff zugelassen ist, sollen nicht geimpft werden. Quelle: Aufklärungsbogen zur Covid-19-Impfung/Robert Koch-Institut
Weitere Informationen:
Informationen zur Impfung in Ihrer Region und zur Terminvergabe finden Sie auf der Seite www.116117.de.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ein umfangreiches Info-Angebot zur Corona-Impfung zusammengestellt.
Auch das Bundesgesundheitsministerium beantwortet zahlreiche Fragen zu Impfstoff-Typen, zur Verteilung der Corona-Impfung und weiteren Themen.
Über das nationale Sonderprogramm und den Stand der Impfstoff-Forschung informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Auch das Robert Koch-Institut beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Coronavirus und Impfen.
Das Paul-Ehrlich-Institut ist in Deutschland unter anderem für die Zulassung von Impfstoff-Studien verantwortlich. Das Institut hat Informationen zur Entwicklung und Zulassung eines Impfstoffs aufbereitet.
Eine Übersicht der Impfstoffkandidaten hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengestellt.
Die Europäische Arzneimittelagentur ist für das Zulassungsverfahren verantwortlich.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit/Presse- und Informationsamt der Bundesregierung