Wie hilft der Bund der Kultur?

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Auswirkungen der Corona-Pandemie Wie hilft der Bund der Kultur?

Die Corona-Pandemie hatte verheerende Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativwirtschaft und hat viele Künstlerinnen und Künstler in eine existenzbedrohende Lage gebracht. Der Bund hat hier ab 2020 passgenaue Hilfen aufgelegt. Das Programm NEUSTART KULTUR bietet noch bis Ende Juni 2023 Unterstützung.

2 Min. Lesedauer

Für das bereits im Sommer 2020 gestartete Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR hat der Bund zwei Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Das Programm wurde bis einschließlich 30. Juni 2023 verlängert, wobei die meisten Antragsfristen inzwischen abgelaufen sind, die Förderungen aber weiterhin ausgereicht werden.

Ermöglicht wurden damit 78 Teilprogramme, von denen ein großer Teil immer wieder den neuen Bedarfslagen angepasst und durch neue Ausschreibungen weitergeführt wurde. Das gilt insbesondere auch für Programme, die von den Bundeskulturfonds verwaltet werden. 

Nicht zuletzt auch angesichts des anhaltenden Publikumsschwunds bei Liveveranstaltungen hat die Staatsministerin unabhängig von NEUSTART KULTUR die Mittel für den Musikfonds und den Fonds Darstellende Künste Anfang 2023 noch einmal aufgestockt. Damit soll in diesem Bereich ganz gezielt die Differenz zwischen den auslaufenden NEUSTART KULTUR-Mitteln und der Regelförderung ausgeglichen und ein guter Übergang in die Zeit nach der Pandemie ermöglicht werden.

Informationen zu den einzelnen Programmen von NEUSTART KULTUR finden Sie direkt bei den Bundeskulturfonds sowie den jeweiligen Dachverbänden und Partnerorganisationen. 

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Um Veranstalterinnen und Veranstalter im Kulturbereich zu unterstützen, hat der Bund im Sommer 2021 mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit bot er Veranstaltern die dringend benötigte Planungssicherheit und ermöglichte ihnen, Kulturveranstaltungen weiterhin wirtschaftlich durchzuführen. Das Programm ist am 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Es wurde von über 3.200 Veranstalterinnen und Veranstaltern bei der Planung und Durchführung von circa 27.000 Veranstaltungen genutzt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen .

Wirtschaftshilfen / Soziale Absicherung

Unternehmen im Kulturbereich konnten während der Pandemie – wie Unternehmen aller anderen Wirtschaftsbereiche auch – von einem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld  profitieren. Bis zum 30. Juni 2023 ist dies weiterhin niedrigschwellig möglich. Solange reicht es aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind (für gewöhnlich muss mindestens ein Drittel betroffen sein). Die Beschäftigten müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Zudem können auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten.

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 wurde die Grundsicherung  für Arbeitsuchende erneuert. Die staatliche Leistung kann – wie von allen leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern – auch von hilfsbedürftigen Kulturschaffenden beantragt werden. Insbesondere kann sie Selbständige unterstützen, die über keine anderweitige Absicherung (kein Kurzarbeiter-/Arbeitslosengeld) und über keine oder nur wenige finanzielle Rücklagen verfügen.

Darüber hinaus wurden Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vorgenommen, um den pandemiebedingten Bedarfen Kulturschaffender entgegenzukommen. Nachdem die Zuverdienstgrenze für die Jahre 2021 und 2022 übergangsweise angehoben worden war, hat die Ampelkoalition die Zuverdienstmöglichkeiten für selbständige Künstlerinnen und Publizisten zum 1. Januar 2023 dauerhaft erweitert. Seither gibt es keine allgemein vorgegebene Höchstgrenze mehr für selbständige Tätigkeiten im nicht-künstlerischen Bereich. Um den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach dem KSVG zu erhalten, ist vielmehr entscheidend, welche der selbstständigen Tätigkeiten wirtschaftlich überwiegt.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30. Januar 2023.