Wahlwissen: Wahlrechtsreform
Die Bundestagswahl 2025 ist die erste Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform 2023. Wie die Erst- und Zweitstimmen die Sitzverteilung im zukünftigen Parlament bestimmen und was sich mit der Reform noch geändert hat. Ein Überblick.
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Bei der Bundestagswahl 2025 haben die Wählerinnen und Wähler weiterhin zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Dieses System ist auch als personalisierte Verhältniswahl bekannt. Es kombiniert die Wahl von Direktkandidaten mit der proportionalen Sitzverteilung im Bundestag.
Die Wahlrechtsreform 2023 führt jedoch eine wichtige Veränderung ein: Die Zahl der Abgeordneten wird gesetzlich auf 630 Personen beschränkt.
Die wichtigsten Änderungen nach der Wahlrechtsreform:
- Feste Sitzanzahl: Die Zahl der Bundestagsabgeordneten wird auf gesetzlich 630 festgelegt. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen vollständig.
- Zweitstimmendeckung: Die Sitzverteilung richtet sich ausschließlich nach den Zweitstimmen. Direktmandate zählen nur, wenn sie durch die Zweitstimmen gedeckt sind.
- Proportionale Repräsentation: Die Verteilung der Sitze auf die Landeslisten garantiert, dass die Zusammensetzung des Bundestages dem Zweitstimmenergebnis entspricht.
Was wähle ich mit der Erststimme?
- Dafür ist sie da: Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils rund 250.000 Menschen leben.
- So funktioniert die Wahl: Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält.
- Das ist neu: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Dies nennt man Zweitstimmendeckung.
Was wähle ich mit der Zweitstimme?
- Dafür ist sie da: Mit der Zweitstimme entscheidet man nicht über eine Person, sondern über die Landesliste einer Partei. Diese Liste enthält die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimme bestimmt allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält, und legt somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.
- So funktioniert die Verteilung: Die Verteilung der Zweitstimmen untergliedert sich in Oberverteilung und Unterverteilung.
- Die Oberverteilung berechnet, wie viele Sitze einer Partei bundesweit zustehen, basierend auf dem Zweitstimmenergebnis.
- Nach der Unterverteilung werden die Sitze dann auf die Landeslisten der Partei verteilt.
- Direktmandate haben Vorrang: Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Direktmandat gewinnen, ziehen vorrangig in den Bundestag ein. Die weiteren Sitze, die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehend, werden mit weiteren Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten besetzt.
- Fünf-Prozent-Hürde: Parteien müssen bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können.
Weitere Informationen zum Wahlsystem bieten die Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung, die Webseite der Bundeswahlleiterin und des Deutschen Bundestags.