Bundesregierung entwickelt Rechtsetzung weiter – Staatsminister Hoppenstedt: Ein Beitrag zur Praxisnähe und Wirksamkeit unserer Gesetzgebung

Die Bundesregierung gibt sich neue Regeln, um den mit neuen Gesetzen verbundenen Umstellungsaufwand zu begrenzen und um ihre Gesetze systematisch zu evaluieren. Der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung hat dazu am
26. November 2019 drei Beschlüsse gefasst.

Den regelmäßig anfallenden bürokratischen Aufwand, der für die Wirtschaft durch neue gesetzliche Regelungen entsteht, reduziert die Bundesregierung seit 2015 erfolgreich durch die Bürokratiebremse nach dem Prinzip „One in, one out“. Daneben lösen neue Gesetze oft auch einen einmaligen Umstellungsaufwand aus. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind durch diesen Aufwand besonders belastet. Es ist daher ein Kernanliegen der Bundesregierung, diesen Umstellungsaufwand zu verringern.

Dazu erklärt Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt, Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung:
„Die Bundesregierung legt jedes Jahr eine dreistellige Zahl von Gesetzentwürfen vor. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass diese Gesetze in der Praxis funktionieren und einen möglichst geringen Aufwand verursachen. Eine konsequente Kontrolle der Kosten und Wirkungen von Gesetzen ist unerlässlich, damit wir dieser Verantwortung gerecht werden. Die gefassten Beschlüsse leisten einen Beitrag zur Praxisnähe und zur Wirksamkeit unserer Gesetzgebung.“

Ein vom Staatssekretärsausschuss jetzt beschlossenes Konzept gibt den Bundesministerien differenzierte Hebel an die Hand, um diesen Aufwand weiter zu begrenzen. In den ersten zwei Jahren der laufenden Legislaturperiode lag der Umstellungsaufwand für die Wirtschaft aus neuen Regelungsinitiativen der Bundesregierung bei 900 Millionen Euro. Das ist weniger als ein Fünftel des Wertes der letzten Legislaturperiode. Den eingeschlagenen Kurs einer Begrenzung des Umstellungsaufwands wird die Bundesregierung mit dem nun getroffenen Beschluss ambitioniert fortsetzen.

Mit einem weiteren Beschluss entwickelt der Ausschuss die Evaluierung von geltenden Gesetzen weiter. Mit ihren Gesetzesevaluierungen untersucht die Bundesregierung unter anderem, ob Regelungen die beabsichtigten Wirkungen entfalten und ob die verursachten Kosten verhältnismäßig sind. Die Bundesministerien verpflichten sich nun unter anderem dazu, Länder, Kommunen und Verbände auch im Rahmen einer Evaluierung angemessen einzubinden und die Ergebnisse von Evaluierungen zu veröffentlichen. Außerdem soll die Qualität von Evaluierungen, die die Ressorts selbst durchführen, künftig durch eine unabhängige Stelle überprüft werden. Im Jahr 2013 hat der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau ein Evaluierungskonzept beschlossen, das alle Bundesministerien dazu verpflichtet, wesentliche Regelungsvorhaben zu evaluieren. In den kommenden Jahren stehen über 330 Evaluierungen an.

Auf eine bessere Darstellung des Nutzens neuer Gesetze in den Gesetzesbegründungen zielt ein dritter Beschluss. Gerade die zahlenmäßige Darstellung dieses Nutzens stellt die Bundesministerien oft vor erhebliche Herausforderungen. Unter anderem eine Beratung durch das Statistische Bundesamt soll hier zukünftig Verbesserungen bringen.