Eckpunkte für Weltraumgesetz beschlossen
Neben staatlichen Aufträgen engagieren sich zunehmend private Akteure im Weltraum. Um diese Aktivitäten im sogenannten „New Space“ zu regulieren, hat das Kabinett Eckpunkte für ein Weltraumgesetz (WRG) beschlossen.
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Der Sektor privater Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen ist bislang nicht reguliert. Die Bundesregierung will nun mit den Eckpunkten wesentliche Regelungen festhalten – und so ihre völkerrechtliche Verpflichtung erfüllen.
Das Weltraumgesetz wird Fragen der zivilen (Betriebs-)Sicherheit von Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen regeln und dadurch Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren. Darüber hinaus werden auch die nationale Sicherheit, die Verteidigungsinteressen und die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt. Die Regelungen dienen auch dazu, den Weltraum achtsam zu nutzen und „Weltraumschrott“ vorzubeugen: durch besondere technische Anforderungen, einem planmäßigen Ende jeder Mission und Vorgaben zur Vermeidung von Kollisionen.
Raumfahrtindustrie stärken und wettbewerbsfähiger machen
Außerdem wird das Weltraumgesetz die deutsche Raumfahrtindustrie stärken und wettbewerbsfähiger machen. Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen besser am Markt der Raumfahrtindustrie teilhaben und Universitäten und Forschungsinstitute sich in Deutschland auch weiterhin im Bereich der Raumfahrt gut entwickeln.
Kerninhalte der Eckpunkte sind:
- die Genehmigungen von Aktivitäten im Weltraum
- welche Behörde die Aktivitäten überwachen und regeln wird
- die Registrierung von Gegenständen im Weltraum
- Das Weltraumgesetz ermöglicht der Bundesrepublik Deutschland, im Falle einer Haftung nach den völkerrechtlichen Verträgen bei einem privaten Betreiber Regress zu nehmen. Dabei wird die Regelung Start-ups und KMU, aber auch Universitäten und Forschungseinrichtungen geringer belasten. Die Regelung wird gleichzeitig transparent und mit geringem Bürokratieaufwand gestaltet.