Energieversorgung sicherstellen
Die Bundesregierung wird die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania Gruppe durch die Bundesnetzagentur verlängern und gewährt dem Unternehmen ein KfW-Darlehen. Damit wird es vor der Insolvenz gerettet und Gefährdungen der Versorgungssicherheit in Deutschland werden verhindert.
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Die Bundesregierung wird die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig absichern. Zudem bewahrt sie das durch Sanktionen Russlands ins Straucheln geratene Unternehmen über ein Darlehen vor der Insolvenz. So behält die Bundesregierung den Einfluss auf das Unternehmen und damit einen Teil der kritischen Energieinfrastruktur. Das dient der Energiesicherheit in Deutschland.
Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben deshalb beschlossen, die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania GmbH (GPG) über September 2022 hinaus zu verlängern.
Mehr Energiesicherheit durch Einfluss von Bundesnetzagentur
Dafür soll die Treuhänderschaft stärker an den Erfordernissen der Sicherung der Energieversorgung ausgerichtet und auf Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes angeordnet werden. Bislang beruht sie auf dem Außenwirtschaftsrecht und ist bis Ende September 2022 befristet. Auf der neuen Rechtsgrundlage kann die Treuhänderschaft – anders als bislang – mehrmals verlängert werden.
Wie funktioniert eine Treuhandverwaltung?
Mit Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur wurden sämtliche Stimmrechte aus Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania GmbH für einen zeitlich begrenzten Zeitraum übertragen. Die Bundesnetzagentur ist damit insbesondere berechtigt, Mitglieder der Geschäftsführung abzuberufen und neu zu bestellen sowie der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. Auch der Zugriff auf das Unternehmensvermögen durch die Gazprom Germania GmbH selbst wird beschränkt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur.
Darlehen sichert Geschäftsbetrieb und Gasversorgung
Das Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wendet eine Insolvenz ab und verhindert damit einen möglichen Kaskadeneffekt im Markt. Ein solcher Effekt könnte zu weiteren Preissteigerungen führen und auch andere Unternehmen destabilisieren.
Dabei dient das Geld dazu, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und damit auch die Ersatzbeschaffung von Gas zu ermöglichen. Es wird sichergestellt, dass dieses Darlehen nur für den Geschäftsbetrieb und zur Aufrechterhaltung der Gasversorgung eingesetzt werden darf und nicht nach Russland abfließen kann.
Die Bundesregierung prüft weiterhin Möglichkeiten, das Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln, um so auch langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Neuer Name mit Signalwirkung
Das Unternehmen erhält zudem einen neuen Namen. Es wird zukünftig „Securing Energy for Europe GmbH“ heißen, damit deutlich wird, welchem Ziel die neuen Maßnahmen dienen.
Gazprom Germania seit April unter Treuhandverwaltung
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte Anfang April 2022 die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit angeordnet. Dieser Schritt war zwingend notwendig geworden, um die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht durch willkürliche Entscheidungen Russlands zu gefährden.
Die Gazprom Germania GmbH betreibt in Deutschland kritische Infrastruktur und hat damit eine herausragende Bedeutung für die Gasversorgung. Die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur wurde zunächst auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes bis zum 30. September 2022 angeordnet.
Versorgungssicherheit gewährleisten
Bundesminister Habeck hatte nach dem Schritt immer wieder betont, dass die Bundesregierung das Notwendige tue, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. „Dazu zählt auch, dass wir Energieinfrastrukturen in Deutschland nicht willkürlichen Entscheidungen des Kremls aussetzen“, sagte Habeck. „Die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Geschäfte in Deutschland muss gesichert sein.“
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.