Bund stellt Hilfen für Landwirte bereit

Dürre von "nationalem Ausmass" Bund stellt Hilfen für Landwirte bereit

Die anhaltende Trockenheit hat Bundesagrarministerin Klöckner als ein widriges Witterungsereignis von "nationalem Ausmaß" eingestuft. Nun wird der Bund betroffenen Landwirten, deren Existenz bedroht ist, mit 150 bis 170 Millionen Euro beistehen.

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Ein Landwirt fährt mit einer Egge am Traktor über sein Feld und zieht eine Staubwolke hinter sich her. Die anhaltende Trockenheit bereitet den Bauern erhebliche Probleme.

Extreme Trockenheit: Die Länder beziffern den voraussichtlichen Schaden auf 680 Millionen Euro.

Foto: picture alliance/dpa

Die Hektarerträge bei Getreide liegen nach den Angaben der Länder dieses Jahr um 16 Prozent unter dem dreijährigen Mittel der Vorjahre (ohne Körnermais). Jedoch sind große Unterschiede sowohl zwischen den Ländern als auch in ihren einzelnen Regionen zu verzeichnen. Insgesamt sind rund 10.000 Betriebe nach Einschätzung der Länder so betroffen, dass ihre Existenz bedroht ist. Das ist etwa jeder 25. Betrieb.

Dramatisch ist die Situation im Futteranbau, da nach dem ersten Futterschnitt weitere Schnitte ausblieben. Die Silomaisbestände sind in einem desolatem Zustand, Viehhalter mussten Futter teuer dazukaufen beziehungsweise haben das Winterfutter bereits verfüttert. Auch wurde der Rinderbestand reduziert. Noch nicht absehbar sind die Folgen der Trockenheit für die Ernte von Zuckerrüben und Kartoffeln.

Bundeshilfe zwischen 150 und 170 Millionen Euro

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner berichtete im Kabinett über die vorläufigen Ergebnisse des Ernteberichtes. Aufgrund der vorläufigen Zahlen, die aber belastbar seien, stufte sie die diesjährige Trockenphase als ein Witterungsereignis von "nationalem Ausmaß" ein.

Die Bundesländer haben einen voraussichtlichen Gesamtschaden in Höhe von 680 Millionen Euro gemeldet. Auf Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums soll die Hälfte der berechtigten Schäden von Bund und Ländern gemeinsam abgedeckt werden – also 340 Millionen Euro. Diese sollten wie bereits 2003, als der Bund in einer ähnlichen Situation Hilfe leistete, zu jeweils 50/50 aufgeteilt werden. Der Bund wird also Mittel zwischen 150 und 170 Millionen Euro bereitstellen.

Insgesamt 14 Länder haben Bedarf an Hilfen angemeldet – alle außer dem Saarland und Rheinland-Pfalz.

Kriterien für Bundeshilfen

Um Hilfen zu erhalten, müssen Betriebe die beiden Kriterien "Betroffenheit" und "Bedürftigkeit" erfüllen, betonte die Bundeslandwirtschaftsministerin in einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Kabinetts.

  • Betroffenheit liegt dann vor, wenn der Ertragsrückgang bei mindestens 30 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren liegt.
  • Bedürftigkeit liegt vor, wenn sich die Betriebe in einer existenzbedrohenden Lage befinden. Diese muss durch eine Bedürftigkeitsprüfung nachgewiesen werden.

Wie geht es weiter?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird nun mit den Bundesländern eine Verwaltungsvereinbarung abschließen, die bis Mitte September vorliegen soll. Die Verhandlungen dazu beginnen in den nächsten Tagen.

Eckpunkte für das Bund-Länder-Programm sind seitens des Bundes neben der Betroffenheit und dem Nachweis der Bedürftigkeit:  

  • Der Bund beteiligt sich zu 50 Prozent am gemeinsamen Hilfsprogramm.
  • Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Weiter wies Klöckner darauf hin, dass die Länder auch Abschlagszahlungen vornehmen können. Die Bedürftigkeitsprüfung sei in diesen Fällen nachzuholen. Auch können die Länder Anträge von Futterbaubetrieben bevorzugt bearbeiten.