Bund startet „Zukunftsprogramm Kino“ – Grütters: „Wichtige Kulturorte in der Fläche erhalten“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat heute das „Zukunftsprogramm Kino“ des Bundes gestartet. Allein die Bundesregierung stellt darin 2020 bis zu 17 Millionen Euro für Kinos zur Verfügung, die eine besondere strukturelle oder kulturelle Funktion an ihrem Standort erfüllen. Gefördert werden nachhaltige Investitionen, die unmittelbar die Zukunftsfähigkeit des jeweiligen Kinos sichern. Dazu zählen insbesondere Saal-, Projektions- und Kassentechnik, digitale Kundenbindung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz („Grünes Kino“).

Dazu sagte die Kulturstaatsministerin: „Der Zugang zur Kultur im ländlichen Raum ist ein wichtiger Faktor für gleichwertige Lebensverhältnissen in ganz Deutschland. Wo die Menschen nicht nur die Folgen von Abwanderung, demografischem Wandel und Versorgungslücken zu tragen hätten, sondern auch zunehmend die Folgen eines schwindenden kulturellen Angebots, finden Populisten leichter Zulauf. Dringender denn je brauchen wir hier Orte der kulturellen Begegnung und des Austauschs. Lokale Kinos machen ansprechende und anspruchsvolle Filme für alle Menschen zugänglich und ermöglichen ein kulturelles Gemeinschaftserlebnis. Diese wichtigen Kulturorte wollen wir auch jenseits der großen Metropolen in der Fläche erhalten.“

Im Rahmen des „Zukunftsprogramms Kino“ können bis zu 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal oder bis zu 45.000 Euro pro Saal beantragt werden. Antragsberechtigt sind Kinos mit maximal sieben Sälen, die entweder in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern liegen oder in größeren Städten bestimmte qualifizierte kulturelle Kriterien erfüllen. Ein einzelnes Kino kann so eine Bundesförderung in Höhe von bis zu 315.000 Euro erhalten. Hinzu kommt die Kofinanzierung der Länder und weiterer Förderer wie etwa der Filmförderungsanstalt (FFA). Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Kino seinen Sitz in einem Land hat, in dem eine eigene, der jeweiligen Kinolandschaft angemessene investive Kinoförderung bereitgestellt wird. Eine aktuelle Liste der Länder, die über entsprechende Förderangebote verfügen, ist ab sofort unter https://www.ffa.de/zukunftsprogramm-kino.html abrufbar.
Mit dem „Zukunftsprogramm Kino“ setzt die Kulturstaatsministerin ihr Engagement zum Erhalt des Kulturorts Kino in der Fläche fort. Für ein Soforthilfeprogramm Kino hatte die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr 5,5 Millionen Euro für Kinos in ländlichen Räumen zur Verfügung gestellt. Aus dem Programm konnten Kinobetreiber in Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern bis zu 25.000 Euro beantragen.

Die digitale Antragstellung für das Zukunftsprogramm ist ab sofort bei der FFA möglich. Ansprechpartner für die Antragsberatung sowie nähere Informationen zum Förderprogramm sind ebenfalls der Internetseite der FFA zu entnehmen.